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Wählen

Wahlbenachrichtigung
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Ort des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten. 

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 05.05.2019) müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. 

Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Eine Wahlbenachrichtigung hat Informationscharakter. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese eventuell verlegt haben, kann man auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in seinem Wahlbezirk wählen.

Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 05.05.2019) keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, empfehlen wir Ihnen, mit dem FB 01/Wahlen zu klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Dort können Sie auch Ihren Wahlbezirk erfragen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 06.05.2019-10.05.2019) in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen. Gegebenenfalls können Sie in dieser Zeit Einspruch einlegen, wenn Sie Angaben für unrichtig oder unvollständig halten.

Wie kann ich wählen?
Zum einen können Sie Ihre Stimme am Wahlsonntag in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal abgeben (Urnenwahl).

Alternativ besteht die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort.
Ca. 4 Wochen vor jeder Wahl eröffnen die Briefwahlstellen. Diese finden Sie im Bereich Wahlen Aachen-Mitte oder in den insgesamt sechs Bezirksämtern der Stadt.

Nach Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises und kurzer Prüfung Ihrer Wahlberechtigung erhalten Sie Briefwahlunterlagen. Gewählt wird in einer Atmosphäre wie im Urnenwahllokal. In allen Briefwahlstellen befinden sich Wahlkabine und Wahlurne.

Die Stimmabgabe ist zu den normalen Öffnungszeiten möglich.
Am Freitag vor der Wahl (24.05.2019) bieten der Bereich Wahlen Aachen-Mitte und die Bezirksämter eine verlängerte Öffnungszeit bis 18.00 Uhr an.

 

Dienststelle

Öffnungszeiten

 

Bereich Wahlen Aachen-Mitte

Blücherplatz 43

52068 Aachen

Mo., Di., Do.

Mi.

Fr.

08.00 Uhr – 15.00 Uhr

08:00 Uhr – 18:00 Uhr  

08.00 Uhr – 13.00 Uhr

Bezirksamt Brand
Heinrich-Thomas-Platz 1
52080 Aachen

Mo.-Fr.

Mi.

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Bezirksamt Eilendorf
Heinrich-Thomas-Platz 1
52080 Aachen

Mo.-Fr.

Mi.

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Bezirksamt Haaren

Germanusstraße 32-34

52080 Aachen

Mo.-Fr.

Mi.

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Bezirksamt Kornelimünster/Walheim

Schulberg 20

52076 Aachen

Mo.-Fr.

Mi.

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Bezirksamt Laurensberg

Rathausstraße 12

52072 Aachen

Mo.-Fr.

Mi.

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Bezirksamt Richterich

Roermonder Straße 559

52072 Aachen

Mo.-Fr.

Mi.

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Schlussendlich ist auch die Stimmabgabe per Briefwahl möglich. Informationen hierzu finden Sie unter dem gleichlautenden Themenpunkt. 

02.05.2019