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Briefwahl 2024

Sie können zur Europawahl am 9. Juni 2024 nicht im Wahlraum wählen gehen? Dann können Sie im Rahmen der Briefwahl auch bereits vor dem Wahltag wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen (Kombiwahlschein, Stimmzettel, Merkblatt für die Briefwahl, weißer Stimmzettelumschlag) beantragen.

Wer die Briefwahlunterlagen bis zum 7. Juni 2024, 18.00 Uhr vor Ort beim Wahlamt persönlich beantragt hat, kann auch dort direkt seine Stimme abgeben.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 9 Juni 2024, 18 Uhr, im Bereich Wahlen, Blücherplatz 43, eingehen.

                                   
 
Wie kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?

Der einfachste Weg ist die Nutzung des Online-Briefwahlantrags. Der Online-Briefwahlantrag ist seit dem 30. April 2024 aktiviert. Zusätzlich befindet sich ein QR-Code zum Online-Briefwahlantrag auf der Wahlbenachrichtigung.

Alternativ können Sie die ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch per Post zurücksenden. Zudem können Sie per Mail, einem formlosen Schreiben oder persönlich einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen.

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

•    Vor- und Nachname
•    Geburtsdatum
•    Meldeadresse
•    ggf. abweichende Versandadresse

Den Antrag senden Sie an:

Stadt Aachen – Bereich Wahlen
Blücherplatz 43
52068 Aachen
E-Mail an: wahlen@mail.aachen.de

Der Bereich Wahlen rechnet mit einer Vielzahl an Briefwahlanträgen. Daher können zwischen Antragstellung und Erhalt der Unterlagen ein paar Tage vergehen.         


   

Öffnungszeiten (Blücherplatz 43)

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr; Freitag, 07.06.2024, 8.00 - 18.00 Uhr

                    

Bis wann kann der Briefwahlantrag gestellt werden?

Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 7. Juni 2024, 18 Uhr, im Wahlamt eingehen.

               
Wann müssen die Briefwahlunterlagen im Bereich Wahlen sein?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 9 Juni 2024, 18 Uhr, im Bereich Wahlen, Blücherplatz 43, eingehen. Beachten Sie hierzu die Postlaufzeiten. Der Rückversand des Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post portofrei. Bei Versand aus dem Ausland muss das Porto selbst getragen werden.

Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in.



09.06.2024