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Inhalt

Europawahl 2024


  • Hinweise für Auslandsdeutsche

    Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Wollen Auslandsdeutsche an den Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Auslandsdeutsche vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

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  • Datenschutzhinweis Europawahl 2024

    Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz rund um die Europawahl.

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  • Unionsbürger*innen

    Bürger/innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sog. Unionsbürger/innen), die in Deutschland leben, können ebenfalls an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

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  • Wahlhelfer*in werden!

    Für die Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfer*innen unverzichtbar. Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Nur mit der tatkräftigen Hilfe von Wahlhelfer*innen am Wahltag können wir die Europawahl erfolgreich durchführen. Für jedes Wahlereignis benötigen wir rund 2.300 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen.

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