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Inhalt



Lastenradförderprogramm

für Aachener Familien

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Aktueller Hinweis

Die Fördergelder für das Lastenradförderprogramm LaRa sind für das Jahr 2022 erschöpft. Es konnten dieses Jahr über 350 Familien unterstützt werden. Informationen über zukünftige Förderungen erhalten Sie an dieser Stelle. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich per Mail an lastenrad61@mail.aachen.de für den Newsletter zur Förderung anzumelden. Dann erhalten Sie relevante Informationen sobald es Neuigkeiten gibt.

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Um die von der Stadt Aachen gesteckten Klimaziele zu erreichen, wird im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) ein Lastenradförderprogramm für Familien gestartet. Die Anschaffung von Lastenrädern soll so für mehr Familien attraktiver und finanzierbar gemacht werden. Im zweiten Förderzeitraum werden 400.000 Euro bereitgestellt um Aachener Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Umstieg von der individuellen Pkw-Nutzung auf eine emissionsarme Mobilität zu unterstützen.

Förderung

Der Fördersatz beträgt 1.000 Euro für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung und 1.600 Euro für E-Lastenräder. Kombinierbar ist die Förderung mit einem Bonus in Höhe von 1.000 Euro für Antragsstellende, die im Besitz eines Aachen-Passes sind.

Antragsstellung ab dem 01. Juni 2022 wieder möglich

Die Förderantragsstellung ist ab Mittwoch, den 01. Juni 2022 wieder möglich. Interessierte Familien sollten sich aber bereits jetzt über die Anforderungen an ihren künftigen "Packesel" Gedanken machen. Auch eine Probefahrt ist sinnvoll und wird von vielen Fahrradhändler*innen in der Stadt angeboten. Ein Angebot über das gewünschte Lastenrad wird bei Antragsstellung neben Ihren persönlichen Daten benötigt. Eine Antragsstellung ist fortlaufend möglich. Die Bearbeitung richtet sich dabei nach dem Eingangsdatum der Anträge, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Um zukünftig auf belastbare Aussagen über mögliche Veränderungen im Mobilitätsverhalten zurückgreifen zu können, sollen Geförderte etwa ein Jahr nach Erwerb ihres Transportrades an einer Befragung teilnehmen.
Es ist zu beachten, dass die Anschaffung grundsätzlich nicht vor Zugang der Förderzusage erfolgen darf.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wer kann einen Antrag stellen?

Gefördert werden Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erstwohnsitz in Aachen
  • mindestens ein Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt

Zusätzlich werden Antragsgemeinschaften mit mindestens drei Antragstellenden gefördert. Die/der Hauptantragsstellende muss alle genannten Kriterien erfüllen, die Nebenantragsstellenden müssen ihren Erstwohnsitz in Aachen haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei- oder dreirädrigen, serienmäßigen Lastenrades, welches mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann. Der Transportzweck steht beim Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform. Es muss daher folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • verlängerter Radstand von mindestens 130 cm bei zweirädrigen Lastenrädern
  • Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung (ohne Fahrer)
  • Transportmöglichkeit, die nicht ablösbar mit dem Lastenrad verbunden ist, mit einem Transportvolumen von mindestens 140 Litern und/ oder zwei festverbaute Kindersitze

Abweichend davon werden auch sogenannte Longtails/Backpacker gefördert, sofern für diese Lastenräder fahrzeugtypische Komponenten gekauft werden, welche auch diese Räder zum Einsatz als Lastenrad befähigen und sich dadurch eindeutig von einem normalen Pedelec unterscheiden.


Dazu gehört bspw. die Kombination eines festverschraubten Transportbehälters am Lenker mit einem oder mehreren Kindersitzen hinter dem Fahrersitz. Ein einfacher Kindersitz reicht zur Erlangung der Förderfähigkeit nicht aus. Die Stadt Aachen behält sich das Recht vor, Förderanträge abzulehnen, wenn die Befähigung zum Lastenrad nicht oder nicht eindeutig einzuordnen ist.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Kauf eines E-Lastenrades wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.600 Euro gefördert.
  • Beim Kauf eines Lastenrades ohne elektrische Unterstützung beträgt der Zuschuss 1.000 Euro.
  • Eine Kombination mit weiteren Zuschüssen (Bund/ Land NRW) ist möglich, die Summe der Zuschüsse darf 50% der Anschaffungskosten jedoch nicht übersteigen. Der Zuschuss der Stadt Aachen wird nachrangig gegeben und um den entsprechenden Betrag gekürzt, falls die genannte Förderquote überschritten wird.
  • Antragsstellende, die ihren Aachen-Pass (aachen.de/aachenpass) vorlegen, erhalten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 1.000 Euro. Die Summe der Zuschüsse insgesamt darf 85% der Anschaffungskosten nicht überschreiten.

Wo und wie kann ich einen Antrag stellen?

Einfach, schnell und digital im Serviceportal der Stadt Aachen. Dazu einfach das digitale Formular ausfüllen, weiteren Anweisungen im Prozess folgen und den Antrag direkt einreichen.


Oder per E-Mail: Dazu das Pdf-Formular auf dieser Seite herunterladen, digital ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Angebot eines Händlers an lastenrad61@mail.aachen.de senden.
Sie haben noch Fragen zur Antragsstellung? Melden Sie sich gerne per E-Mail an lastenrad61@mail.aachen.de.

Wie ist der Ablauf nachdem ich meinen Antrag gestellt habe?

  1. Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft
  2. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass ihr Antrag vollständig eingegangen ist oder, dass Sie noch Dokumente nachreichen müssen.
  3. Ihr Antrag wird geprüft, im Anschluss erhalten Sie bei positivem Bescheid eine Förderzusage sowie den Vordruck des Verwendungsnachweises. Jetzt können Sie Ihr Rad bestellen/ kaufen.
  4. Reichen Sie den bereitgestellten Verwendungsnachweis, sowie Kauf- und Zahlungsbelege ein.
  5. Ihr Vorgang wird abschließend bearbeitet und Sie erhalten die Zahlung auf das im Antrag angegebene Bankkonto

Kann ich die Förderung auch mit einem Fahrradleasing verbinden?

Das ist möglich, im Antrag muss dies im entsprechenden Feld angegeben werden. Mit der Antragsstellung muss das Angebot des Händlers hochgeladen werden. Mit der Förderzusage erhalten Sie einen Verwendungsnachweis als Vordruck. Dieser muss zusammen mit dem Leasingvertrag bei der Stadt Aachen eingereicht werden. Zusätzlich wird eine formlose Absichtserklärung zur Übernahme des Lastenrades nach Ablauf der mindestens dreijährigen Leasingdauer benötigt. Im Anschluss erhalten Sie die Förderung auf Ihr im Antrag angegebenes Bankkonto.

Ist mein Antrag eingegangen?

Bei erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag vollständig ist. Diese erste Prüfung nimmt wenige Tage in Anspruch. Sollten Sie nach 5 Werktagen noch keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich gerne unter lastenrad61@mail.aachen.de

Wie erfahre ich, ob noch Fördermittel zu Verfügung stehen?

Zwischenmeldungen zur Verfügbarkeit der Mittel werden an dieser Stelle kontinuierlich aktualisiert.

Was ist, wenn ich keine Förderung mehr bekomme?

Aufgrund der Vielzahl der Anträge kann es passieren, dass nicht alle Anträge bewilligt werden können. Es wird aber im Jahr 2023 einen weiteren Förderzeitraum geben. Zusätzlich können Lastenräder an verschiedenen Stellen ausgeliehen werden. Mehr Informationen dazu unter aachen.de/lastenrad.

Kann ich eine Förderung auch nachträglich bekommen?

Nein, das ist leider nicht möglich, die Förderung soll Familien und Alleinerziehende zum Umstieg vom Auto auf ein (E-) Lastenrad bewegen, die bisher noch nicht über ein Lastenrad verfügen.

Ich möchte ein anderes Rad beschaffen als im Antrag angegeben, ist das möglich?

Ja dies ist möglich, es wird jedoch dringend empfohlen eine Mail mit dem Änderungswunsch an lastenrad61@mail.aachen.de zu senden, damit eine Förderfähigkeit des alternativen Rades bestätigt werden kann.

Der von mir ausgewählte Händler kann das angebotene Rad nicht mehr liefern, kann ich den Händler nach Antragsstellung noch wechseln?

Das ist möglich.

Wann erhalte ich die Auszahlung der Fördermittel?

Nachdem der Verwendungsnachweis sowie der Kauf- und Zahlungsbeleg – und damit Ihr Vorgang –abschließend geprüft wurde, erhalten Sie die Zahlung des Förderbetrags unaufgefordert auf ihr im Antrag angegebenes Bankkonto.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Stadt Aachen nutzt Ihre Daten um Ihre Berechtigung auf eine Förderung zu überprüfen, dazu werden Ihre Angaben mit den bei der Meldebehörde hinterlegten Daten abgeglichen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz finden Sie im Datenschutzblatt sowie in der Förderrichtlinie.

Ich wohne in der Städteregion, kann ich auch eine Förderung beantragen?

Leider nicht, das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Antragsstellende, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Aachen haben.

Wie sichere ich mein neues Lastenrad am besten?

Die Polizei empfiehlt in den Diebstahlschutz eines Rades 10% des Kaufpreises zu investieren.Bewährt hat sich die Kombination aus zwei unterschiedlichen Schlössern (Bügel-, Falt-, Kettenschloss, etc.) Zusätzlich können bei vielen Rädern GPS Sender eingesetzt werden, was für hochwertige Räder sinnvoll sein kann.

Das Rad sollte immer an einem festen Gegenstand angeschlossen werden, die Entnahme des Akkus ist ebenfalls empfehlenswert.

Auch zu einer Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus wird dringend geraten.

Ihre Fragen wurden noch nicht abschließend beantwortet?

Schreiben Sie einfach eine Nachricht an lastenrad61@mail.aachen.de


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Pablo Plum