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13.08.2019 - Gepufferter Radfahrstreifen / Buffered Lanes

Der gepufferte Radfahrstreifen („Buffered Lane“) schafft subjektive und objektive Sicherheit durch horizontalen Abstand zwischen den fließenden Verkehren. Zwischen Kfz-Fahrbahn und Radfahrstreifen wird mittels einer Doppellinie ein Bereich abmarkiert, der weder von Rad- noch von Kfz zu befahren ist.
In begründeten Ausnahmefällen wird es Kfz erlaubt, ihn zu überfahren, z.B. an Zu- und Ausfahrten, zu Parkplätzen, im Fall von Rettungswegen, im Kontext Mobilitätseingeschränkter.
Der so frei gesperrte Sicherheitsraum steigert auf der Strecke sowohl das subjektive Sicherheitsempfinden Radfahrender als auch die objektive Verkehrssicherheit aufgrund des vergrößerten horizontalen Abstands zwischen den Verkehrsarten.

Auf der Roermonder Straße, stadtauswärts ab Höhe Haus Nr. 328 bis zum Knoten Schlossparkstraße wurde im Juni 2019 der erste gepufferte Radfahrstreifen in Aachen realisiert. Da der gepufferte Radfahstreifen - wie jede Markierung auf der Fahrbahn - einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung bedarf, diente diese Maßnahme für verkehrsplanende und anordnende Stellen exemplarisch dazu, den gepufferten Radfahrstreifen als mögliche Standardlösung für Aachen planerisch und rechtlich erstmalig umzusetzen.

Da bautechnisch bedingt mittig im Radfahrstreifen eine Materialkante verlief, die das Befahren für den Radverkehr unkomfortabel machte, wurde die Oberfläche geebnet: Der Asphalt wurde im Übergang zwischen Betonrinnstein und Fahrbahn mit einer Spezialfräse abgefräst, so dass auf dem Radfahrstreifen trotz zweier aneinander anschließender verschiedener Oberflächenmaterialien eine einheitliche und sehr gut befahrbare Fahrbahnoberfläche entstand.

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Kontakt

Frau Nowak