G - gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ240)
Die getrennte Führung des Rad- und Fußverkehrs ist in Aachen aus unterschiedlichen - z.B. räumlichen, infrastrukturellen, netzplanerischen - Gründen nicht immer möglich.
Hier werden mit Verkehrszeichen 240 "Sonderweg Fuß- und Radverkehr" Menschen zu Fuß und auf dem Rad gleichberechtigt auf dem selben Weg geführt (s. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen).
VZ240 StVO |
Gleichwohl ist die Geschwindigkeit Rad Fahrender und zu Fuß Gehender unterschiedlich - die sog. "Differenzgeschwindigkeit" ist groß: Auf dem Rad geht es meist schneller, weshalb sich zu Fuß Gehende durch Rad Fahrende gefährdet fühlen können.
Ein rücksichtsvolles Miteinander von Fuß- und Radverkehr ist hier daher besonders wichtig, um beiden Verkehrsarten die Nutzung dieser im Wegenetz oft wertvollen Streckenabschnitte erlauben zu können.
Rad Fahrende sollten daher an zu Fuß Gehenden langsam und mit Abstand vorbei fahren.
Zu Fuß Gehende sollten Rad Fahrenden das Vorbeifahren ermöglichen.
Funktioniert ein Miteinander nicht, so ist auf diesen Streckenabschnitten ein Verbot der Nutzung für eine der beiden Verkehrsarten die einzige Alternative - Umwege sind dann erforderlich.