P - PBL/BBL: Radfahrstreifen baulich abgetrennt oder gepuffert
Die getrennte Führung des Rad- und Kfz-Verkehrs auf der Fahrbahn ist sowohl unter dem Aspekt der subjektiven/empfundenen als der objektiven/statistisch bewiesenen Verkehrssicherheit anzustreben.
Darüber hinaus nehmen Faktoren, wie z.B.
- Leistungsfähigkeit/zwingend zu erhaltender Verkehrsfluss
- Verfügbarkeit der Flächen
- Nutzung der Seitenräume (ruhender Verkehr/Zufahrten)
Einfluss auf die Wahl der Radverkehrsführung.
Innerhalb der Elemente zur getrennten Sicherung das Radverkehrs auf der Fahrbahn ist gemäß amerikanischem Vorbild zu unterscheiden zwischen
- baulich getrenntem Radfahrstreifen / Protected Bike Lane (PBL)
- gepuffertem Radfahrstreifen / Buffered Lane (BL)
Baulich getrennter Radfahrstreifen/Protected Bike Lane (PBL)
Die PBL schafft subjektive und objektive Sicherheit aufgrund der Trennung mittels vertikaler Elemente. Sie kann durch Markierung eines frei gesperrten Sicherheitsraums zwischen den fließenden Verkehren unterstützt werden. Die physische Barriere kann
- horizontal linear, z.B. durch 1m lange Betonsteine, oder
- vertikal punktuell, z.B. durch flexible Sperrpfosten, oder
- als Kombination aus beidem
ausgebildet sein.
Gepufferter Radfahrstreifen/Buffered Lane (BL)
Die BL schafft subjektive und objektive Sicherheit durch horizontalen Abstand zwischen den fließenden Verkehren. In begründeten Ausnahmefällen wird es Kfz erlaubt, sie zu überfahren, z.B. an Zu- und Ausfahrten, zu Parkplätzen, im Fall von Rettungswegen, im Kontext Mobilitätseingeschränkter.
Ob PBL oder BL zum Einsatz kommen, ist je nach Rahmenbedingungen (z.B. häufige Notwendigkeit der Überfahrbarkeit durch Kfz aufgrund von benachbartem ruhenden Verkehr, Zufahrten) zu entscheiden.
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