Fragen und Antworten
Versorgung
Besteht für Geflüchtete aus der Ukraine ein Anspruch auf finanzielle Leistungen?
- Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) via Mail unter sgbxii@mail.aachen.de, per Telefon: 0241 432-0 oder durch persönliche Vorsprache an Schaler B im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz, Hackländerstr. 1 (Mo-Fr 8 – 12 h).
Ist medizinische Versorgung im Bedarfsfall gewährleistet?
- Die Stadt Aachen bemüht sich darum, jeder Person Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Auch ohne Krankenversicherungsschutz sind Arztbesuche und die Versorgung mit Medikamenten möglich. Vor Arztbesuchen und Medikamentenversorgung bitte den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) via Mail sgbxii@mail.aachen.de oder telefonisch 0241 432-0 kontaktieren.
Gibt es einen Kontakt für medizinische Notfälle?
- Bei lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die 112. Von jedem Festnetz- und Mobiltelefon können Sie die europäische Notrufnummer 112 kostenlos erreichen. Sie gelangen unmittelbar zu den Notrufdiensten – Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr.
Wie können geflüchtete Ukrainer*innen eine Arbeitserlaubnis erhalten?
- Eine Aufenthaltserlaubnis beinhaltet eine Arbeitserlaubnis. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Ausländeramt der StädteRegion.
Können Kinder und Jugendliche aus der Ukraine eine Kindertagesstätte oder eine Schule in Aachen besuchen?
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Für einen Platz in einer Kindertagesstätte melden Sie sich bitte auf dem KITA-Portal der Stadt Aachen an. Weitere Infos finden Sie unter Kinderbetreuung.
Können Studierende in Aachen an der RWTH ein Studium beginnen oder fortsetzen?
- Auf der Webseite der RWTH Aachen sind Informationen zu finden
Wohnen
Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine in Aachen?
- Alle Informationen finden Sie auf der Unterseite "Wohnungsvermittlung".
Corona
- Informationen zur aktuellen Corona-Meldelage, zu Testmöglichkeiten und Impfangeboten innerhalb der StädteRegion Aachen.
Beratung
- Montag und Dienstag: 09.00 – 15.00 Uhr
- Mittwoch: 09.00 – 17.00 Uhr
- Donnerstag: 09.00 – 13.00 Uhr
- Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Nehmen Sie gerne Kontakt auf! Zu erreichen sind die Case-Manager*innen zudem per Telefon unter 0241 432-56640 oder per Mail unter integration_kim@mail.aachen.de.