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Inhalt



Fragen und Antworten

Versorgung

Besteht für Geflüchtete aus der Ukraine ein Anspruch auf finanzielle Leistungen?

  • Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) via Mail unter sgbxii@mail.aachen.de, per Telefon: 0241 432-0 oder durch persönliche Vorsprache an Schaler B im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz, Hackländerstr. 1 (Mo-Fr 8 – 12 h).

Ist medizinische Versorgung im Bedarfsfall gewährleistet?

  • Die Stadt Aachen bemüht sich darum, jeder Person Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Auch ohne Krankenversicherungsschutz sind Arztbesuche und die Versorgung mit Medikamenten möglich. Vor Arztbesuchen und Medikamentenversorgung bitte den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) via Mail sgbxii@mail.aachen.de oder telefonisch 0241 432-0 kontaktieren.

Gibt es einen Kontakt für medizinische Notfälle?

  • Bei lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die 112. Von jedem Festnetz- und Mobiltelefon können Sie die europäische Notrufnummer 112 kostenlos erreichen. Sie gelangen unmittelbar zu den Notrufdiensten – Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr.

Wie können geflüchtete Ukrainer*innen eine Arbeitserlaubnis erhalten?

  • Eine Aufenthaltserlaubnis beinhaltet eine Arbeitserlaubnis. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Ausländeramt der StädteRegion.

Können Kinder und Jugendliche aus der Ukraine eine Kindertagesstätte oder eine Schule in Aachen besuchen?

  • Für einen Platz in einer Kindertagesstätte melden Sie sich bitte auf dem KITA-Portal der Stadt Aachen an. Weitere Infos finden Sie unter Kinderbetreuung.

Können Studierende in Aachen an der RWTH ein Studium beginnen oder fortsetzen?

Wohnen

Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine in Aachen?

Corona

Beratung

Die Case Manager*innen der Stadt Aachen des Kommunalen Integrationsmanagements stehen allen Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Fluchthintergrund beratend zur Seite. Inhalte der Beratung und Hilfe sind unter anderem Wohnen, Arbeit, finanzielle Unterstützung, Sprache, Gesundheit, Kita- und Schulplätze. Alle Gespräche bleiben vertraulich und das Angebot ist kostenfrei!
Die Beratungen im Verwaltungsgebäude in der Hackländerstraße 1 finden zu folgenden Zeiten statt:
  • Montag und Dienstag: 09.00 – 15.00 Uhr
  • Mittwoch: 09.00 – 17.00 Uhr
  • Donnerstag: 09.00 – 13.00 Uhr
  • Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr

Nehmen Sie gerne Kontakt auf! Zu erreichen sind die Case-Manager*innen zudem per Telefon unter 0241 432-56640 oder per Mail unter integration_kim@mail.aachen.de.