Förderkonditionen
Ausführliche Informationen zu den geförderten Maßnahmen finden Sie in der Richtlinie.
Im Rahmen des Förderprogramms gibt es Zuschüsse für Maßnahmen wie Gebäudedämmung, Fensteraustausch und Investitionen in die Haustechnik. Allerdings müssen die entsprechenden Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung eingehalten werden. Einen besonderen Fokus legt die Stadt auf den Einsatz von ökologischen Dämmstoffen und erneuerbaren Energien. Hierfür schafft das Förderprogramm attraktive Rahmenbedingungen.
Die Förderhöhe, Fördervoraussetzungen und geforderten Nachweise für die einzelnen Bereiche sowie weitere Rahmenbedingungen sind in der „Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“ der Stadt Aachen nachzulesen.
Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen finden Sie hier: Übersicht der geförderten Maßnahmen
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erbrachten Leistungen vom Fachunternehmen bescheinigt werden. Die genauen Vorgaben zum Nachweis der erbrachten Leistungen finden Sie in der Förderrichtlinie. Die auszufüllenden Bescheinigungen der Fachunternehmen für Leistungen im Bereich 8.1 Gebäudehülle
und 8.2 Haustechnik finden Sie auch unter Dokumente zum Download.
Änderung Förderkonditionen ab 01.07.2022
Am 14.06.2022 hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz einer Anpassung der Förderrichtlinien zugestimmt. Ab 01.07.2022 gelten neue Förderkonditionen.
Zentrale Änderungen sind:
- Aufhebung des Gebäudealters als Vorgabe
- Erhöhung der Fördersummen und Ausbau des Förderbausteins Gebäudetechnik 8.2
- Erhöhung der Fördersummen und Ausbau des Förderbausteins Bonus 8.3
Als neue Fördergegenstände wurden aufgenommen:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Förderung der Heizlastberechnung
- Bonus Abschied Gas-Etagenheizung
Weitere Informationen:
Übersicht Informationen zum Förderprogramm
Förderkonditionen
Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung
Beratung
Infos zur Antragstellung
Auszahlung