Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen



Inhalt



Auszahlung der Fördermittel

Die Fördermittel werden erst nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der geforderten Nachweise ausgezahlt.

Die bewilligten Maßnahmen müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Bescheid Datum umgesetzt und gegenüber der Stadt Aachen nachgewiesen werden, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf die Förderung.

Die Auszahlung der Förderbetrags ist erst möglich, wenn alle im Bescheid benannten Maßnahmen vollständig umgesetzt sind. Teilauszahlungen des Förderbetrags sind nicht möglich.

Folgende Nachweise sind über das entsprechende Konto der Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Aachen für die Auszahlung des Förderbetrages vollständig einzureichen. Bei Problemen mit der Einreichung der Nachweise kontaktieren Sie uns per Mail an altbau@mail.aachen.de

  • Den Maßnahmen zugeordnete Kosten-/Verwendungsnachweise
    Als Kostennachweis sind die Abschlussrechnungen der ausführenden Firmen, sowie die zugehörigen Zahlungsbelege (z.B. Kopie des Kontoauszuges) einzureichen. Aus der Schlussrechnung müssen das Datum der Auftragserteilung sowie der Ausführungszeitraum erkennbar sein. Je nach Maßnahme sind mit dem Kostennachweis weitere Nachweise einzureichen.
  • Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme durch die Bescheinigung Fachunternehmen. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahme/n ist mit der entsprechenden Bescheinigung Fachunternehmen nachzuweisen. Die entsprechenden Vorlagen „Bescheinigung Fachunternehmen 8.1 Gebäudehülle“ und „Bescheinigung Fachunternehmen 8.2 Gebäudetechnik“ finden Sie unter Dokumente zum Download. Hinweise zum Ausfüllen der Bescheinigung haben wir für Sie in diesem Informationsblatt zusammengestellt.
  • Weitere Unterlagen sind abhängig von der geförderten Maßnahme einzureichen. Details zu den Anforderungen finden sich in der Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen unter Ziffer 8 der Förderrichtlinie




Weitere Informationen:
Übersicht Informationen zum Förderprogramm
Förderkonditionen
Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung
Beratung
Infos zur Antragstellung
Auszahlung

Beratung

altbau plus
www.altbauplus.info
AachenMünchener-Platz 5
52064 Aachen
fon: 0241 / 413888-0
info@altbauplus.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi: 10 - 13 Uhr
Di, Do: 14 - 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Dokumente

Kontakt

Rückfragen zu eingereichten
Anträgen per
mail: altbau@mail.aachen.de
oder
fon: 0241/43236-990
Di, Fr: 9.30 - 12.00 h
Do: 11 - 13 h