Überblick - Sanierungsgebiete im vereinfachten Sanierungsverfahren
Bei der Stadt Aachen werden verschiedene Sanierungsgebiete im vereinfachten Verfahren ohne Vorbehalte nach § 144 Baugesetzbuch durchgeführt.
Im Regelfall ist dies mit Städtebauförderung aus Bundes- und Landesmitteln verbunden.
Modernisierungen und Instandsetzungen von privaten Gebäuden können dort ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Im Folgenden finden Sie die Links zu den Projektseiten und den Satzungen der einzelnen Gebiete:
Innenstadt mit Hauptbahnhof und Burtscheid
Projektseiten
Satzung Innenstadt
Satzung Burtscheid
Aachen Nord
Projektseiten
Satzung
Brand
Projektseiten
Satzung
Beverau
Projektseiten
Satzung
Haaren
Projektseiten
Satzung
Für Informationen zur Sanierungsmaßnahme Altstadtquartier Büchel (diese wird im umfassenden Verfahren bzw. mit Genehmigungsvorbehalten nach § 144 Baugesetzbuch durchgeführt) und zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in der östlichen Innenstadt klicken Sie auf die hier hinterlegten Links.