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D 115: Bundesweite Behördenauskunft



 

Bild Stadt AachenMit der Behördennummer 115 haben Bürger*innen, aber auch Wirtschaft und Verwaltung einen direkten Draht zu den Behörden in Deutschland – unabhängig davon, welche Ebene betroffen ist. Die 115 ist DER Kundenservice der öffentlichen Verwaltung.

Wenn Sie als Aachener*in also Auskünfte von Behörden außerhalb Aachens brauchen, wählen Sie die 115.

Die einheitliche Behördennummer 115 ist sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.
Weitere Informationen und Tarife finden Sie auf den Seiten von 115.

Über die 115

115 – für eine moderne und bürgernahe Verwaltung

Was 2009 mit einer Handvoll Kommunen begann, hat sich inzwischen zum Service-Standard in vielen Behörden Deutschlands entwickelt. Die 115 ist einer der wichtigsten Treiber für eine bürgernahe, modernisierte und effiziente Verwaltung. Hinter der 115 steht ein umfassendes Wissensmanagementsystem. Die an der 115 teilnehmenden Kommunen, Landes- und Bundesbehörden stellen hier Informationen zu den am häufigsten gefragten Leistungen ein. So sind bereits zwölf Länder, 88 Bundesbehörden und zahlreiche Landesbehörden mit dabei. Die über die 115 erteilten Auskünfte unterliegen hohen Qualitätsstandards, die für alle Teilnehmenden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gelten. So hat man sich beispielsweise auf ein einheitliches Serviceversprechen geeinigt.

Ziel ist es, den Service flächendeckend in Deutschland einzuführen. Weitere Informationen, beispielsweise über die aktuell angebunden Regionen, erhalten Sie hier.

Auskünfte für Gehörlose per Gebärdensprache und Videophonie

Auch gehörlose und hörgeschädigte Bürger*innen haben die Möglichkeit, mittels Gebärdensprache und Videophonie verlässliche Auskünfte und Hilfestellungen bei Behördenfragen auf kommunaler, Landes- und Bundeebene online zu erhalten.

Das 115-Gebärdentelefon überwindet Kommunikationshürden über einen visuellen Weg mittels so genannter Gebärden. So wird den Gehörlosen ohne die Hilfe Dritter die Möglichkeit geboten, einen normalen Dialog in der ihnen vertrauten Gebärdensprache zu führen. Dadurch erhält eine wichtige gesellschaftliche Gruppe, die den Service der einheitlichen Behördenrufnummer bislang nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnte, einen leichten Zugang zur öffentlichen Verwaltung. Das 115-Gebärdentelefon wurde in Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgebaut.

So funktioniert der Zugang zu diesem Service

Das Gebärdensprachtelefon ist für Bürger*innen interessant, die die Deutsche Gebärdensprache (DGS) beherrschen. Das Gebärdensprachtelefon erreichen Sie über das Internet.

Die Adresse ist: 115@gebaerdentelefon.d115.de.

Hierbei handelt es sich um keine E-Mail-Adresse oder Internetseite, sondern es ist die Zieladresse, die Sie in Ihr Endgerät eingeben müssen.

Um das 115-Gebärdentelefon nutzen zu können, benötigen Sie einen Computer mit Kamera und einen Internetanschluss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Unterstützung des Deutschen Gehörlosenbundes ein Softwareprogramm entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse von Gehörlosen und Hörgeschädigten zugeschnitten ist. Das Programm kann hier heruntergeladen werden.

Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um das Gebärdentelefon.