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Überschwemmungsgebiete



 

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Foto: Überschwemmungsgebiet Inde oberhalb Kornelimünster „Am Pannacker“ beim Hochwasser 2011

Wissenswertes

Die Bundesländer sind nach § 76 Wasserhaushaltgesetz (WHG) verpflichtet, bestimmte Überschwemmungsgebiete per Verordnung festzusetzen. Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete stellen unter anderem die Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen dar.

Zunächst werden dafür Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko nach § 73 Abs. 1 WHG als Risikogebiete festgelegt.

Innerhalb dieser Risikogebiete sind die Bereiche, in denen ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) zu erwarten ist, amtlich durch die Bezirksregierung Köln festzusetzen.

Unter einem HQ100 versteht man ein Hochwasserereignis, das an einem Standort statistisch betrachtet einmal in hundert Jahren auftritt.

Insbesondere sind natürliche Überschwemmungsflächen als Rückhalteflächen für Hochwasser einzurichten bzw. zu erhalten. Damit kann auch der Bau und die Unterhaltung von Hochwasserrückhaltebecken möglicherweise vermieden werden.

Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete gibt es in Aachen für alle Gewässer, deren Einzugsgebiet größer als 10 km² ist. Das trifft für die Inde, Wurm, Wildbach und Haarbach zu.


Pläne

  • Eine Karte der Überschwemmungsgebiete ist auf der Homepage im Online-Geoinformationssystem einsehbar. Dort sind auch Überschwemmungsflächen enthalten, die aufgrund von wasserwirtschaftlichen Ermittlungen oder Erkenntnissen vor Ort bekannt sind.

Hier geht es zum Geodatenportal der Stadt Aachen mehr...


Zuständige Behörden

  • Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, Erstellung von Kartenwerken der Hochwasserrisiko und Managementkarten, Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
  • Herstellung von Hochwasserschutzmaßnahmen bis HQ100 im Einzugsgebiet der Rur – Wasserverband Eifel-Rur, Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße, 52353 Düren www.wver.de
  • Herstellung von Hochwasserschutzmaßnahmen bis HQ100 im Einzugsgebiet des Senserbachs und Tüljebachs - Gewässerunterhaltungsabteilung der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen
  • Genehmigungsbehörde für Handlungen in Überschwemmungsgebieten / Genehmigung von Hochwasserschutzmaßnahmen - Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen

(Der Name und die Telefonnummer Ihres direkten Ansprechpartners ist am Ende des nachfolgenden Merkblatts zu finden!)


Unterlagen zur Errichtung von Anlagen, Bepflanzungen, Veränderungen des Geländes

Überschwemmungsgebiet (Merkblatt)

Überschwemmungsgebiet (Antrag)