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Hochwasserrückhaltebecken



 

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Foto: Hochwasserrückhaltebecken Beverbach im Tierpark Aachen – Ablauf und Hochwasserentlastung 2003

Wissenswertes

Im Planungsstadium sind Gewässerausbauten, die Nutzung und Bebauung hochwassergefährdeter Bereiche, die Flächenversiegelung bzw. die Bebauung neuer Flächen zu prüfen. Da Ortslagen nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes für ein statistisch 100-jähriges Hochwasserereignis - gesichert werden müssen, wird der Hochwasserschutz auch weiterhin mit technischen Mitteln zu gewährleisten sein (z. B. durch Hochwasserrückhaltebecken).

Ein Hochwasserrückhaltebecken ist immer eine Stauanlage, die die Abflussmenge eines Fließgewässers bei Hochwasser vorübergehend speichert und durch ein so genanntes Drosselorgan eine festgelegte Abflussmenge an den Unterlauf abgibt. Diese Abflussmenge richtet sich nach den unterschiedlichen und teilweise kombinierten wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Hochwasserrückhaltebecken. In der Regel sind die Hochwasserrückhaltebecken jedoch so bemessen, dass sie ein 100-jähliches Niederschlagsereignis speichern können.

Hochwasserrückhaltebecken erfüllen im Wesentlichen zwei Hauptaufgaben:

A Ausgleich der Wasserführung

Durch Versiegelung (Straßen, Häuser etc.) und Entwässerungssysteme entstehen im Vergleich zum natürlichen, vom Menschen unbeeinflussten Zustand konzentriertere Einleitungen in ein Gewässer. Diese häufiger auftretenden kleineren unnatürlichen Hochwässer werden durch die Hochwasserrückhaltebecken gesteuert an den Unterlauf abgegeben. Auf diese Weise können annähernd natürliche Abflussverhältnisse hergestellt werden und so Lebensräume (Flora und Fauna) an den Gewässern nachhaltig geschützt werden.

B Hochwasserschutz

Durch die Retentionswirkung (Speicherung von Abflussspitzen) der Becken kann der Abfluss im Unterlauf der Stauanlage so reduziert werden, dass hierdurch Objekte und Wohnbebauungen und somit letztlich Menschen sowie ihr Hab und Gut – bis zu einem festgelegten Bemessungsziel (HQ 100) vor Hochwasser geschützt werden können.


Zuständige Behörden

  • Genehmigungsbehörde sowie Aufsicht über den Bau, Betrieb, Unterhaltung für Hochwasserrückhaltebecken > 100.000 m³, Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
  • Genehmigungsbehörde sowie Aufsicht über den Bau, Betrieb, Unterhaltung für Hochwasserrückhaltebecken < 100.000 m³, Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen
  • Planung, Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserrückhaltebecken im Einzugsgebiet der Rur – Wasserverband Eifel-Rur, Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße, 52353 Düren www.wver.de für folgende Anlagen
    • HRB Schloß-Rahe am Wildbach
    • HRB Beverbach am Beverbach
    • HRB Kahlgracht am Haarbach
    • HRB Debyestraße am Haarbach
    • HRB Rödgerbach am Rödgerbach
    • HRB Klinikum am Dorbach
    • HRB Johannisbach 1 am Johannisbach
    • HRB Eich am Vorfluter „An der Kaul“
    • HRB Ritscheider Hof am Holzbach
  • Planung, Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserrückhaltebecken im Einzugsgebiet im Einzugsgebiet des Senserbachs und Tüljebachs - Gewässerunterhaltungsabteilung der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen für folgende Anlage
    • HRB Senserbach am Senserbach im Bereich der Ortslage Vaals