28.04.2020 - Wichtige Neuerungen in der StVO für alle!
Verschiedene Neuerungen
zu machen. |
Wir haben für Sie die Informationen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zusammengestellt
Einige Neuerungen sind ab sofort durch jede/n am Verkehr Teilnehmenden umzusetzen, wie z.B. Überholabstand Kfz-Führender zu Rad Fahrenden oder generelles Halteverbot auf Schutzstreifen.
Mit Neuerungen, die u.a. Beschilderungen im Straßenraum erfordern, setzt sich die Verwaltung aktuell intensiv auseinander und prüft ihre straßenverkehrsrechtliche Umsetzungsmöglichkeiten in Aachen. Dies - und die individuelle Betrachtung der jeweiligen Situation - erfordern Zeit.
Im einzelnen beziehen sich die Neuerungen auf die folgenden Bereiche:
Stärkung des Radverkehrs
- Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern,
- Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge (Kfz),
- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kfz über 3,5 Tonnen innerorts,
- Personenbeförderung auf Fahrrädern,
- Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende,
- generelles Haltverbot auf Schutzstreifen,
- Einrichtung von Fahrradzonen,
- Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen,
- Vereinfachung für Lastenfahrräder,
- Verkehrszeichen für Radschnellwege,
- Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen,
- Erweiterung der Erprobungsklausel,
- vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende
Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Sinnbild Carsharing,
- Plakette Carsharing,
- Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge,
- Einführung eines Sinnbilds „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen",
- ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps,
- neue Regelungen für Großraum- und Schwertransporte
Bußgelder
- Parken und Halten,
- Rettungsgasse,
- Geschwindigkeitsverstoß,
- sonstige Regelverstöße.