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F - Fahrradstraßen

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, deren Fahrbahn Radfahrenden vorbehalten ist. Sie wird mit Verkehrszeichen (VZ)

 fahrradstrasse_beginn_220 fahrradstrasse_ende_220
VZ 244.1 "Beginn einer Fahrradstraße" VZ 244.2 "Ende einer Fahrradstraße"

kenntlich gemacht (s. Straßenverkehrsordnung, Abschnitt 5 Sonderwege, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, lfd. Nr. 23.)

Durch Einrichtung einer Fahrradstraße wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert, indem Radfahrenden auf diesen Strecken Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr eingeräumt werden.
Die Top-3-Regeln in Fahrradstraßen sind

  • zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h,
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren,
  • per Zusatzzeichen Zugelassene (Kfz, Motorräder u.a.) sind zu Gast.

Fahrradstraßen sind keine Radwege.

Freigabe weiterer Verkehrsteilnehmender
Optional können z.B. Motorisierte per Zusatzzeichen in Fahrradstraßen zugelassen werden.
Dies geschieht primär, um

  • Anwohnenden der Fahrradstraße die Erreichbarkeit ihres Wohnsitzes mit dem privaten Kfz bzw.
  • zwingend notwendigem Wirtschaftsverkehr die Erreichbarkeit der ggf. in einer Fahrradstraße liegenden Ziele

zu ermöglichen.

Motorisierter Transitverkehr soll Fahrradstraßen grundsätzlich meiden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass das hierfür mögliche Zusatzverkehrszeichen 1020-30 "Anwohner frei" von Kraftfahrzeugführenden missinterpretiert wird.
Daher hat die Stadt Aachen sich dazu entschieden, Anwohnenden das Befahren von Fahrradstraßen mittels einer Kombination aus Zusatzverkehrszeichen

  • 1022-12 "Krafträder (auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas) frei" und
  • 1024-10 "Pkw frei"

zu erlauben. Durch die klare Priorisierung wird deutlich, dass die Straße vorrangig dem Radverkehr vorbehalten ist und Motorisierte sich Radfahrenden unterzuordnen haben.

fahrradstrasse_kfz_motorrad_frei_220

Verkehrszeichen mit Zusatzverkehrszeichen

  • VZ 244.1 "Beginn einer Fahrradstraße"
  • Zusatz VZ 1022-12 "(Klein)Krafträder/Mofas frei"
  • Zusatz VZ 1024-10 "Pkw frei"

Die relevantesten Informationen zum Thema Fahrradstraße sind im Flyer der Stadt Aachen zusammengestellt. Sie können ihn HIER herunterladen.

Kontakt

Frau Nowak