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Auf einer Fahrradstraße ist die Fahrbahn dem Radverkehr vorbehalten. Sie steigert die Attraktivität des Radverkehrs und schafft dem Radverkehr Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr. Sie wird durch das Zeichen 244 StVO kenntlich gemacht.
Im Zuge der Umsetzung des Rad-Vorrang-Netzes werden eine Vielzahl von Fahrradstraßen neu eingerichtet
Im Herbst 2018 wurden einheitliche Gestaltungsstandards für die Einrichtung von Fahrradstraßen in Aachen beschlossen.
Zur Einrichtung von Fahrradstraßen liegen deutschlandweit gültige Richtlinien und Hinweise vor
www.aachen.de/fahrradstraßen