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Inhalt

Geburt eines Kindes



 

Sie haben ein Kind
bekommen

Sie haben ein Kind bekommen.
Wir von der Stadt Aachen
freuen uns mit Ihnen.
Sie müssen nun ein paar Dinge
beim Amt machen.
Hier sind wichtige Infos dazu.

info

   

Sie müssen Ihr Kind anmelden

Wer kann das Kind anmelden?

Der Vater oder die Mutter
können das Kind anmelden.

Wie lange haben Sie
für die Anmeldung Zeit?

Wenn das Kind geboren ist:
Sie haben dann 1 Woche Zeit.
Am besten melden Sie sich sofort
nach der Geburt beim Amt.
Dann ist alles in Ordnung.


Achtung:

Für die Anmeldung müssen Sie
vorher einen Termin machen.
Kalender

    
So bekommen Sie einen Termin für die Anmeldung

Sie haben 3 Möglichkeiten:

1. Machen Sie online einen Termin.
Klicken Sie hier: Anmeldung Neugeborene

2. Rufen Sie an.
Die Telefon-Nummer ist
0241 – 432 – 34092.

3. Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist
geburtenbuch@mail.aachen.de

Für den Termin brauchen wir
von Ihnen viele Infos.
Zum Beispiel:

  • Ihren Namen
  • Ihre Telefon-Nummer
  • das Geburts-Datum vom Kind
  • die Staats-Angehörigkeit von Mutter und Vater.

Frau telefoniert

e-mail

Bitte geben Sie uns
diese Infos am Telefon.
Oder schreiben Sie
die Infos in die E-Mail.
Dann bekommen Sie
einen Termin für die Anmeldung.

    

Kalender

Wo melden Sie das Kind an?

Sie melden das Kind
beim Standes-Amt Aachen an.
Hier ist die Adresse:
Standes-Amt Aachen
Bendelstraße 21, 52062 Aachen
.

Es gibt 6 Büros für die Anmeldung
im Erdgeschoss.

   

Achtung:
Das Standes-Amt ist leider nicht barriere-frei.

  

Büro

    

Rollstuhlfahrerin

   

Das ist wichtig für den Termin

Sie müssen zur Anmeldung
Bescheinigungen mitbringen.

Bitte bringen Sie
nur Original-Bescheinigungen mit.
Bitte bringen Sie keine Kopien mit.
Kopien dürfen wir nicht annehmen.

Vielleicht kommen Sie
aus einem anderen Land.
Dann sind Ihre Bescheinigungen
oft nicht in Deutsch.
Sie müssen die Bescheinigungen
in Deutsch übersetzen lassen.
Dafür gibt es Übersetzer.
Diese Übersetzer nennt
man staatlich anerkannt.
Übersetzer finden Sie auf:
www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de

      

  

   

   

Keine Kopie

    

Achtung:
Der Übersetzer muss
staatlich anerkannt sein.
Nur dann werden Ihre
Bescheinigungen hier anerkannt.

achtung

    
Welche Bescheinigungen
müssen Sie mitbringen?

Es ist wichtig
ob die Mutter verheiratet ist.
Oder ob sie nicht verheiratet ist.

    

aha

    
Die Mutter ist verheiratet

Bitte bringen Sie
diese Bescheinigungen mit:

  • den Personal-Ausweis oder den
    Reise-Pass von Vater und Mutter.
  • Eine Bescheinigung
    über die Geburt vom Kind.
    Die Bescheinigung bekommen Sie vom
    Kranken-Haus.
    Oder von der Hebamme.

        

    

   
personalausweis

  • Eine Erklärung
    wie das Kind heißen soll.
    Die Erklärung müssen
    beide Eltern unterschreiben.
  • Ihr Familien-Stamm-Buch.

    Wenn Sie im Ausland
    geheiratet haben:
  • Ihre Geburts-Urkunde
  • die Geburts-Urkunde vom Vater

     
Die Mutter ist nicht verheiratet

Bitte bringen Sie
diese Bescheinigungen mit:

  • den Personal-Ausweis oder den
    Reise-Pass von Vater und Mutter.
  • Eine Bescheinigung
    über die Geburt vom Kind.
    Die Bescheinigung bekommen Sie
    vom Kranken-Haus.
    Oder von der Hebamme.

    

   

personalausweis

  • Eine Erklärung
    wie das Kind heißen soll.
    Die Erklärung müssen
    beide Eltern unterschreiben.
  • Ihre Geburts-Urkunde
  • Wenn der Vater vom Kind
    die Vaterschaft anerkennt:
    Dann hat der Vater das vielleicht
    schon beim Amt erklärt.
    Er hat dazu
    eine Urkunde bekommen.
    Bitte bringen Sie die Urkunde mit.
    Und die Geburts-Urkunde vom Vater.
Sie wollen zusammen
mit dem Vater für das Kind sorgen:
Bitte bringen Sie auch dazu eine Erklärung mit.

     

familie

    

Die Mutter ist geschieden

Bitte bringen Sie
diese Bescheinigungen mit:

  • den Personal-Ausweis oder den
    Reise-Pass von Vater und Mutter.
  • Eine Bescheinigung
    über die Geburt vom Kind.
    Die Bescheinigung bekommen Sie
    vom Kranken-Haus.
    Oder von der Hebamme.

   

   

personalausweis

  • Eine Erklärung
    wie das Kind heißen soll.
    Die Erklärung müssen
    beide Eltern unterschreiben.
  • Ihre Geburts-Urkunde
  • Das Familien-Stamm-Buch
    oder das Urteil über die Scheidung
scheidung
  • Wenn der Vater vom Kind
    die Vaterschaft anerkennt:
    Dann hat der Vater das vielleicht
    schon beim Amt erklärt.
    Er hat dazu
    eine Urkunde bekommen.
    Bitte bringen Sie die Urkunde mit.
    Und die Geburts-Urkunde vom Vater.

     
Die Mutter war verheiratet
Aber der Ehe-Mann ist tot

Bitte bringen Sie
diese Bescheinigungen mit:

  • den Personal-Ausweis oder den
    Reise-Pass von Vater und Mutter.
  • Eine Bescheinigung
    über die Geburt vom Kind.
    Die Bescheinigung bekommen Sie
    vom Kranken-Haus.
    Oder von der Hebamme.

   

    

personalausweis

  • Eine Erklärung
    wie das Kind heißen soll.
    Die Erklärung müssen
    Sie unterschreiben.
  • Ihre Geburts-Urkunde
  • Die Sterbe-Urkunde vom
    Ehe-Mann aus dem
    Familien-Stammbuch

grab

    
Die Geburts-Urkunde

Wenn Sie beim Termin
alles dabei haben:
Dann ist das Kind angemeldet.
Und Sie bekommen
mehrere Geburts-Urkunden.
Die Urkunden brauchen Sie zum Beispiel
für das Kinder-Geld.
Diese Geburts-Urkunden müssen
Sie nicht bezahlen.
Wenn Sie eine Geburts-Urkunde
extra haben wollen:
Diese Geburts-Urkunde
müssen Sie bezahlen
Sie kostet im Jahr 2023 - 10 €.
Jede weitere Bescheinigung 5 €.
Mehrsprachige Bescheinigung 10 €

Urkunde

Achtung:
Dieser Preis kann sich
mit der Zeit ändern.

achtung

Welchen Nach-Namen
bekommt das Kind?

Die Eltern sind verheiratet

Wenn die Eltern verheiratet sind:
Sie sorgen zusammen für das Kind.

Beide haben
das Sorge-Recht für das Kind.
Wenn beide Eltern den gleichen
Nach-Namen haben:
Dann bekommt das Kind
diesen Nach-Namen.

Eltern mit Baby

Wenn die Eltern nicht
den gleichen Nach-Namen haben:
Dann müssen die Eltern sagen
welchen Namen das Kind bekommt.
Wenn die Eltern danach noch
mehr Kinder bekommen:
Alle Kinder haben dann
diesen Nach-Namen.

Achtung:
Das Kind kann nicht beide Namen bekommen.

achtung

Die Eltern sind nicht verheiratet

Wenn die Eltern
nicht verheiratet sind:
Dann hat die Mutter oder der Vater
das Sorge-Recht.
Wer das Sorge-Recht hat
bestimmt den Namen vom Kind.

Zum Beispiel:
Frau Müller ist die Mutter.
Herr Schmitz ist der Vater.
Frau Müller hat das Sorge-Recht.
Darum heißt das Kind Müller.

Wenn die Eltern später heiraten:
Vielleicht ändert sich dann
der Nach-Name vom Kind.

Mutter mit Kind

Zum Beispiel:
Herr Schmitz und Frau Müller
heiraten kurz nach der Geburt.
Nun heißen beide Eltern Schmitz.
Das Kind heißt dann auch Schmitz.
Wichtig:
Wenn das Kind bei der Hochzeit
älter als 5 Jahre ist:
Dann darf das Kind selbst sagen
wie es heißen will.

Hochzeitspaar

Das waren Beispiele.
Aber es gibt auch andere Gründe
warum sich der Nach-Name ändert.
Wenn Sie den Namen
von Ihrem Kind ändern wollen:
Sie können das mit uns
bei einem Termin besprechen.

    

Die Vaterschaft

Wenn die Eltern vom Kind
nicht verheiratet sind:
Dann steht in der Geburts-Urkunde
nur der Name von der Mutter.
Der Vater kann sagen
dass er der Vater ist.
Das nennt man:
Vaterschafts-Anerkennung.
Die Vaterschafts-Anerkennung
muss der Vater beim Amt machen.

Der Vater bekommt dann eine Urkunde.
Auf der Urkunde steht:

  • Der Name vom Kind 
  • Der Name vom Vater.

    Für die Urkunde muss der Vater nicht bezahlen.

   
Das ist wichtig
für die Vaterschafts-Anerkennung

Sie wollen
eine Vaterschaft anerkennen.
Bitte machen Sie dafür
einen Termin beim
Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule
.
Hier ist die Telefon-Nummer:
0241 – 432 – 12 34.

Zum Termin müssen Sie
Bescheinigungen mitbringen.
Wir sagen Ihnen am Telefon:
Diese Bescheinigungen
müssen Sie mitbringen.

Kalender

Frau telefoniert

     

Sie haben Ihr Kind
in einem anderen Land bekommen

Hier ist ein Beispiel:
Sie sind schwanger und fahren
nach Spanien in Urlaub.
Dort bekommen Sie das Kind.

Wenn Sie zurück kommen:
Sie können das Kind in Aachen anmelden.
Dann hat das Kind die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Auch wenn es in Spanien geboren ist.

Achtung:
Das geht nur
wenn Sie auch in Aachen wohnen.

achtung

Wenn Sie dazu Fragen haben:
Rufen Sie beim Standes-Amt an.

Hier ist die Telefon-Nummer:
02 41 – 432 – 34 09

telefonieren_frau

Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist
geburtenbuch@mail.aachen.de

Die Mitarbeiter vom Standes-Amt
helfen Ihnen weiter.

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Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator
Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.