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Inhalt

Wohn-Geld



 
Darum geht es

Alle Menschen haben ein Recht
auf eine passende Wohnung.
Aber oft können Menschen
die Wohnung nicht bezahlen.
Der Staat hilft diesen Menschen mit Geld.
Dieses Geld heißt Wohn-Geld.

Eine Hand, die 50 Euro hält. Im Hintergrund ein Haus.


Wenn Sie Wohn-Geld brauchen
müssen Sie einen Antrag stellen.
Hier sind wichtige Infos zum Wohn-Geld.

Zum Beispiel
  • wer Wohn-Geld bekommt
  • was Sie in den Antrag schreiben müssen
  • welche Infos das Amt von Ihnen braucht.
Eine Zeichnung bei der zwei Menschen an einem Schreibtisch sitzen. Vor ihnen liegen Papier und Stifte. Sie zeigen auf das Blatt.
Achtung:
Das Wohn-Geld ist immer weniger
als zum Beispiel die ganze Miete.
Sie müssen immer auch selbst etwas bezahlen.
Deshalb sagt man:
Das Wohn-Geld ist ein Zuschuss.
Dame, die den Zeigefinger hochhält, umrandet von einem roten Dreieck.


Wer bekommt Wohn-Geld?

Menschen mit wenig Geld können
Wohn-Geld bekommen.

Zum Beispiel

  • wenn Sie wenig Geld verdienen
  • wenn Sie Rente bekommen
  • wenn Sie Kranken-Geld
    bekommen
  • wenn Sie Arbeitslosen-Geld 1
    bekommen.
Mann, der eine Münzen und einen mit nur zwei Münzen gefüllten Geldbeutel in der Hand hält

Wer bekommt kein Wohn-Geld?

Manche Menschen bekommen schon Geld vom Staat.
Sie bekommen Grund-Sicherung vom Job-Center.
Diese Menschen bekommen kein Wohn-Geld.
Denn das Job-Center bezahlt ihre Wohnung.

Ein Symbolbild dre Grundsicherung. Ein Amt-Gebäude von welchem ein Pfeil auf Geldscheine ausgeht. Vom Geld ausgehend, zeigen Pfeile auf etwas zu essen, ein Haus und eine Hand die weniger Geld hält.


Wenn Sie in einer Miet-Wohnung wohnen

Sie wohnen in einer Miet-Wohnung
und haben wenig Geld.
Dann können Sie Wohn-Geld bekommen.
Mit dem Wohn-Geld können Sie
einen Teil von Ihrer Miete bezahlen.
Das nennt man Miet-Zuschuss.

Drei weiße Reihenhäuser, die alle ein rotes Dach haben. Links ein Baum mit grünen Blättern, davor eine Wiese.

Wenn Sie im eigenen Haus wohnen

Oft ist es so:
Sie wohnen im eigenen Haus oder
in einer eigenen Wohnung.
Das Geld dafür
haben Sie bei der Bank geliehen.
Jetzt zahlen Sie jeden Monat
Geld an eine Bank.
Denn das Haus oder die Wohnung
sind noch nicht ganz bezahlt.
Man sagt dann auch:
Es ist noch eine Belastung auf dem Haus.
Wenn Sie die Belastungen
nicht mehr bezahlen können:
Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.
Damit können Sie einen Teil von
den Belastungen bezahlen.
Das nennt man Lasten-Zuschuss.
Ein weißes Haus mit einem roten Dach.

Wie bekommt man Wohn-Geld?


Sie müssen für das Wohn-Geld
einen Antrag beim Amt stellen.
Das Amt entscheidet dann
  • ob Sie Wohn-Geld bekommen
  • wieviel Wohn-Geld Sie bekommen.
Eine Zeichnung bei der zwei Menschen an einem Schreibtisch sitzen. Vor ihnen liegen Papier und Stifte. Sie zeigen auf das Blatt.
Am besten machen Sie es so:
Holen Sie sich das Formular für den
Antrag beim Amt für Wohn-Geld.
Dann füllen Sie das Formular aus.
Auf dem Formular sind viele Fragen.
Denn das Amt braucht
viele Infos von Ihnen.
Diese Infos nennt man auch
Angaben.
Formular, Lueckentext

Sie müssen die Angaben beweisen.
Zum Beispiel mit einer Bescheinigung.
Das nennt man dann: Nachweis.

Dame, die den Zeigefinger hochhält, umrandet von einem roten Dreieck.

Die wichtigsten Fragen im Antrag

Wieviel Miete zahlen Sie jeden Monat?

Bitte schreiben Sie in den Antrag

  • die Kalt-Miete von der Wohnung.
    Das ist die Miete ohne die Kosten für die Heizung.
  • die Betriebs-Kosten von der Wohnung.
    Dazu gehört um Beispiel
    das Geld für die Müll-Abfuhr.

Als Nachweis legen Sie eine Kopie
vom Miet-Vertrag zum Antrag.

Eine Hand, die 50 Euro hält. Im Hintergrund ein Haus.

Sie leben im eigenen Haus

Bitte schreiben Sie in den Antrag:
Das zahlen Sie jeden Monat für
die Belastung vom Haus.
Bitte legen Sie eine Bescheinigung
von Ihrer Bank zum Antrag.

Die Bescheinigung bekommen Sie von Ihrer Bank.

Wieviel Einkommen haben Sie?

Zum Einkommen gehört zum Beispiel

  • Geld, das Sie verdienen
  • eine Rente
  • wenn Sie Miete für eine
    andere Wohnung bekommen
  • Eltern-Geld
  • Kranken-Geld
viel Geld

Achtung:
Sie müssen das ganze Einkommen nachweisen.
Zum Beispiel:
Mit einer Verdienst-Bescheinigung vom Arbeitgeber.

Dame, die den Zeigefinger hochhält, umrandet von einem roten Dreieck.

Wer lebt in Ihrem Haushalt?

Bitte schreiben Sie in den Antrag:
Diese Personen leben in meinem Haushalt.

Achtung:
Sie müssen zu den Personen eine Beziehung haben.
Zum Haushalt gehören zum Beispiel
  • Ehe-Partner
  • Kinder
  • Eltern.
Dame, die den Zeigefinger hochhält, umrandet von einem roten Dreieck.

Aber:
Zum Beispiel Studenten in einer Wohn-Gemeinschaft
gehören nicht zu einem Haushalt.

Wenn der Antrag fertig ist

Schicken Sie den fertigen Antrag mit allen Nachweisen
an das Amt für Woh-Geld.

Hier ist die Adresse:
Servicebereich für Wohngeld

Verwaltungsgebäude
Bahnhofplatz
52058 Aachen
Brief
Sie können den Antrag auch persönlich dort abgeben.

Oder:
Schicken Sie den Antrag per E-Mail.
Hier ist die E-Mail-Adresse:
wohngeld@mail.aachen.de
Email
Oder:
Schicken Sie den Antrag per Fax.
Hier ist die Fax-Nummer:
0241 / 432 – 56 47 0
Fax

Der Wohn-Geld-Bescheid

Das Amt prüft den Antrag.
Das Amt entscheidet
ob Sie Wohn-Geld bekommen.

Das Amt schickt Ihnen
dann den Wohn-Geld-Bescheid.

Im Bescheid steht
  • wieviel Wohn-Geld Sie bekommen
  • ab wann Sie Wohn-Geld bekommen
  • wie lange Sie Wohn-Geld bekommen.
Brief
Meistens ist es so:
Sie bekommen das Wohn-Geld ab dem Monat
in dem Sie den Antrag stellen.
Hier ist ein Beispiel:
Sie stellen den Antrag im Mai.
Dann bekommen Sie ab Mai das Wohn-Geld.
Meistens bekommen Sie das Wohn-Geld für 12 Monate.
Das steht im Bescheid.
Im Wohn-Geld-Bescheid steht auch:
Wann Sie wieder einen neuen Antrag stellen müssen.
Damit Sie nach den 12 Monaten
weiter Wohn-Geld bekommen.
Termin

Wenn sich etwas ändert

Manchmal ändert sich etwas.
Zum Beispiel:

Sie haben eine neue Arbeits-Stelle
und verdienen mehr Geld.

Ein Kind ist aus der Wohnung ausgezogen.

Sie sind umgezogen.

Das müssen Sie dem Amt melden.

Denn vielleicht bekommen Sie dann
mehr oder weniger Wohn-Geld.

Ein weißer Lieferwagen, dessen Kofferraum geöffnet ist. Zwei Personen tragen ein blaues Sofa in den Lieferwagen. Daneben stehen Umzugskartons.


Achtung:

Wenn Sie dem Amt nicht Bescheid sagen
oder
zu spät Bescheid sagen:
Dann müssen Sie vielleicht
eine Strafe zahlen.

Dame, die den Zeigefinger hochhält, umrandet von einem roten Dreieck.


Wir helfen Ihnen beim Antrag

Für manche Menschen ist der Antrag schwierig.
Denn man muss an sehr viele Dinge denken.
Und: Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Wir helfen Ihnen gerne.

Bitte melden Sie sich bei uns
wenn Sie

  • Fragen zum Wohn-Geld haben
  • einen Antrag auf Lasten-Zuschuss
    stellen wollen
  • Hilfe beim Antrag brauchen.

Rufen Sie uns an.
Dann bekommen Sie einen Termin.
Hier ist die Telefon-Nummer:
0241 / 432 – 56 41 0

Frage


Telefon


Wir helfen Ihnen auch in den Stadt-Teilen

Auch in diesen Stadt-Teilen bekommen Sie Wohn-Geld:
Brand
Eilendorf
Haaren
Kornelimünster-Walheim
Laurensberg
Richterich.

Wenn Sie in einem von den Stadt-Teilen wohnen:

Gehen Sie am besten dort zur Wohn-Geld-Stelle.
Die Wohn-Geld-Stelle ist im Bezirks-Amt.

Sie finden dort Ihren Ansprech-Partner.

Amt

Büro

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator
Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.