Darum geht es Alle Menschen haben ein Recht auf eine passende Wohnung. Aber oft können Menschen die Wohnung nicht bezahlen. Der Staat hilft diesen Menschen mit Geld. Dieses Geld heißt Wohn-Geld. |
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Wenn Sie Wohn-Geld brauchen müssen Sie einen Antrag stellen. Hier sind wichtige Infos zum Wohn-Geld. Zum Beispiel
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Achtung: Das Wohn-Geld ist immer weniger als zum Beispiel die ganze Miete. Sie müssen immer auch selbst etwas bezahlen. Deshalb sagt man: Das Wohn-Geld ist ein Zuschuss. |
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Wer bekommt Wohn-Geld?
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Wer bekommt kein Wohn-Geld? |
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Wenn Sie im eigenen Haus wohnen Oft ist es so: Sie wohnen im eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Das Geld dafür haben Sie bei der Bank geliehen. Jetzt zahlen Sie jeden Monat Geld an eine Bank. Denn das Haus oder die Wohnung sind noch nicht ganz bezahlt. Man sagt dann auch: Es ist noch eine Belastung auf dem Haus. Wenn Sie die Belastungen nicht mehr bezahlen können: Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen. Damit können Sie einen Teil von den Belastungen bezahlen. Das nennt man Lasten-Zuschuss. |
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Wie bekommt man Wohn-Geld? Sie müssen für das Wohn-Geld einen Antrag beim Amt stellen. Das Amt entscheidet dann
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Am besten machen Sie es so: Holen Sie sich das Formular für den Antrag beim Amt für Wohn-Geld. Dann füllen Sie das Formular aus. Auf dem Formular sind viele Fragen. Denn das Amt braucht viele Infos von Ihnen. Diese Infos nennt man auch Angaben. |
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Sie müssen die Angaben beweisen. Zum Beispiel mit einer Bescheinigung. Das nennt man dann: Nachweis. |
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Die wichtigsten Fragen im Antrag Wieviel Miete zahlen Sie jeden Monat?
Als Nachweis legen Sie eine Kopie |
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Sie leben im eigenen Haus Die Bescheinigung bekommen Sie von Ihrer Bank. |
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Wieviel Einkommen haben Sie?
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Achtung: |
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Wer lebt in Ihrem Haushalt? |
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Achtung: Sie müssen zu den Personen eine Beziehung haben. Zum Haushalt gehören zum Beispiel
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Aber: |
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Wenn der Antrag fertig ist Schicken Sie den fertigen Antrag mit allen Nachweisen |
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Hier ist die Adresse: Servicebereich für Wohngeld Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz 52058 Aachen |
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Sie können den Antrag auch persönlich dort abgeben. Oder: Schicken Sie den Antrag per E-Mail. Hier ist die E-Mail-Adresse: wohngeld@mail.aachen.de |
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Oder: Schicken Sie den Antrag per Fax. Hier ist die Fax-Nummer: 0241 / 432 – 56 47 0 |
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Der Wohn-Geld-Bescheid Das Amt prüft den Antrag. |
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Das Amt schickt Ihnen dann den Wohn-Geld-Bescheid. Im Bescheid steht
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Meistens ist es so: Sie bekommen das Wohn-Geld ab dem Monat in dem Sie den Antrag stellen. |
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Hier ist ein Beispiel: Sie stellen den Antrag im Mai. Dann bekommen Sie ab Mai das Wohn-Geld. Meistens bekommen Sie das Wohn-Geld für 12 Monate. Das steht im Bescheid. |
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Im Wohn-Geld-Bescheid steht auch: Wann Sie wieder einen neuen Antrag stellen müssen. Damit Sie nach den 12 Monaten weiter Wohn-Geld bekommen. |
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Wenn sich etwas ändert Manchmal ändert sich etwas. Sie haben eine neue Arbeits-Stelle Ein Kind ist aus der Wohnung ausgezogen. Sie sind umgezogen. Das müssen Sie dem Amt melden. Denn vielleicht bekommen Sie dann |
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Wir helfen Ihnen beim Antrag Für manche Menschen ist der Antrag schwierig.
Rufen Sie uns an. |
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Wir helfen Ihnen auch in den Stadt-Teilen Wenn Sie in einem von den Stadt-Teilen wohnen: Gehen Sie am besten dort zur Wohn-Geld-Stelle. Sie finden dort Ihren Ansprech-Partner. |
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Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021. |