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Inhalt

Hunde-Steuer



 

Darum geht es

Wenn Sie einen Hund haben:
Dann müssen Sie Geld
an die Stadt Aachen bezahlen.
Dieses Geld nennt man
Hunde-Steuer.

Hund


Wer muss Hunde-Steuer zahlen?

Fast alle Hunde-Besitzer
müssen Hunde-Steuer zahlen.
Auch wenn Sie zum Beispiel
den Hund nur kurz bei sich haben:
Sie müssen nach 2 Monaten
Hunde·steuer zahlen.

Auch wenn Ihr Hund
Babys bekommen hat.
Wenn die Hunde-Babys
2 Monate alt sind:
Dann müssen Sie
Hunde-Steuer zahlen.

Sie müssen Ihren Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund bekommen
müssen Sie den Hund anmelden.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

Wann müssen Sie die Hunde-Steuer zahlen?

Sie zahlen die Hunde-Steuer
jedes Jahr am 1. Juli.

Termin

Wieviel Hunde-Steuer müssen Sie zahlen?

Wenn Sie
einen normalen Hund haben:
Dann zahlen Sie
120 Euro im Jahr Hunde-Steuer.
2 Hunde kosten 288 Euro im Jahr.
3 Hunde kosten 468 Euro im Jahr.

viel Geld

Achtung:
Es ist wichtig
was für einen Hund Sie haben.
Gefährliche Hunde
kosten mehr Hunde-Steuer.

achtung


Diese Hunde kosten mehr Hunde-Steuer

Für manche Hunde müssen Sie
mehr Hunde-Steuer zahlen:

Zum Beispiel:
Sie haben einen Kampf-Hund.
Für den Hund kostet die Steuer
720 Euro im Jahr.

2 solcher Hunde kosten
fast 2-Tausend Euro im Jahr.
3 solcher Hunde kosten mehr als
3-Tausend Euro im Jahr.

Die Steuern sind

  • für gefährliche Hunde
  • für manche Hunde-Rassen
    wie zum Beispiel Rottweiler.
viel Geld

Achtung:
Diese Hunde und große Hunde
müssen Sie auch
beim Ordnungs-Amt anmelden.

Diese Hunde-Besitzer zahlen
weniger Hunde-Steuer

Wenn Sie den
Aachen-Pass haben:
Dann zahlen Sie für
einen Hund nur 40 Euro.

Achtung:
Das gilt nicht

  • wenn Sie
    mehr als einen Hund haben
  • wenn Sie
    einen Kampf-Hund haben.

Dann zahlen Sie für alle Hunde
die ganze Hunde-Steuer.

achtung

Für die Anmeldung:
Machen Sie eine Kopie
von Ihrem Aachen-Pass.
Schicken Sie die Kopie
mit der Anmeldung an die Stadt.

Kopie

Wenn Sie einen Hund aus dem
Tierheim Aachen haben:
Dann zahlen Sie für 2 Jahre
keine Hunde-Steuer.

Für die Anmeldung:
Sie haben vom Tierheim
einen Vertrag bekommen.
Der Vertrag heißt
Tier-Abgabe-Vertrag.

Machen Sie eine Kopie
von dem Vertrag.
Schicken Sie die Kopie
mit der Anmeldung an die Stadt.

Kopie


Sie haben eine Behinderung
und brauchen den Hund zum Leben.

Zum Beispiel

weil Sie nicht gut sehen können.
Dann zahlen Sie
keine Hunde-Steuer.
In Ihrem Behinderten-Ausweis steht
dann eins von diesen Zeichen:
  •  B
  •  BL
  •  aG
  •  H
Schwerbehindertenausweis-neu

Für die Anmeldung:
Machen Sie eine Kopie
von Ihrem Behinderten-Ausweis.
Schicken Sie die Kopie
mit der Anmeldung an die Stadt.

So melden Sie Ihren Hund an

Sie brauchen ein Formular
für die Anmeldung.
Das Formular bekommen Sie

  • beim Bürger-Service
    von der Stadt Aachen
  • bei Ihrem Bezirks-Amt
    zum Beispiel in Aachen-Brand
  • online über das Service-Portal
    Klicken Sie hier
    Hundesteuer: Hunde online anmelden
amt_gebaeude
Bitte füllen Sie das Formular aus.
Das Formular für die Anmeldung
ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht kann Ihnen jemand
dabei helfen.
Bitte unterschreiben Sie das Formular.
Formular, Lueckentext

So kommt die Anmeldung zur Stadt Aachen

Sie müssen nicht persönlich
zum Amt kommen.
Sie haben 3 Möglichkeiten:

  • Schicken Sie die Anmeldung
    mit der Post.
    Hier ist die Adresse:
    Stadt Aachen
    FB22/100
    52058 Aachen
Brief
  • Schicken Sie die Anmeldung
    per E-Mail:
    Hier ist die E-Mail·adresse:
    grundbesitzabgaben@mail.aachen.de
Email
  • Schicken Sie die Anmeldung als Fax.
    Hier ist die Fax·nummer:
    02 41 – 41 35 41 22 99
Fax

Was passiert dann?
Wenn die Stadt die Anmeldung
bekommen hat:
Die Stadt schickt Ihnen einen Brief.
In dem Brief ist eine Marke aus Blech.
Das ist die Hunde-Marke.
Die Hunde-Marke müssen Sie
an das Hals-Band vom Hund machen.


Sie haben einen großen Hund oder
einen gefährlichen Hund angemeldet

Ihr Hund ist groß oder gefährlich.
Diese Hunde müssen auch
beim Ordnungs-Amt gemeldet sein.

Wenn Sie den Hund
bei der Stadt anmelden:
Dann schickt die Stadt diese Info
automatisch an das Ordnungs-Amt.
Daher bekommen Sie etwas später
einen Brief vom Ordnungs-Amt.
Im Brief steht, welche Infos
das Ordnungs-Amt noch braucht.

Brief

Das ist wichtig

Wenn sich bei Ihnen etwas ändert
müssen Sie das der Stadt melden.
Zum Beispiel

  • wenn Sie umziehen
  • wenn Sie noch einen Hund
    bekommen haben
  • wenn Ihr Hund gestorben ist.
Sie müssen das der Stadt schreiben.
Sie können einen Brief oder
eine E-Mail schicken.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator
Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.