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Bewusst wahrnehmen

Bewusst handeln.

Bei der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und beim Transport von Produkten, die zu den gefährlichen Stoffen zählen, sind trotz aller bestehenden Sicherheitsvorkehrungen Betriebsstörungen oder Transportunfälle, die zu einer Gefährdung der Bevölkerung führen können, nicht immer auszuschließen.
Die Betreiber*innen der Produktionsanlagen, die Transport- und Speditionsunternehmen sowie die behördlichen und kommunalen Hilfsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrung im sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Die für einen Notfall ausgebildeten und ausgerüsteten Sicherheitskräfte leiten bei einem außergewöhlichen Ereignis umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ein.
Jede*r kann sich aber auch selbst schützen oder zum Schutz von Mitbürger*innen beitragen, wenn ihm*ihr hierführ geeignete Maßnahmen bekannt sind. Das gilt besonders für die Zeit bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte, aber auch während des Einsatzes bis zur Entwarnung.
Deshalb geben wir Ihnen hier Antwort auf die Fragen:

  • wie Sie bei einem Schadensereignis gewarnt werden,
  • welche Verhaltensregeln Sie zu Ihrer Sicherheit beachten sollten.

Warnung der Bevölkerung

Gemäß §1 des Katastrophenschutzgesetzes NRW sind die Kommunalbehörden unter anderem für die Warnung der Bevölkerung in Katastrophen- nd Großschadenslagen verantwortlich. Die Warnung der Aachener Bevölkerung ist auf dreifache Weise möglich:

1. Warnung durch Sirenen

Sirenen warnen bei Gefahr eine Minute lang mit einem auf- und abschwellenden Heulton. Das bedeutet:
Ein Schadensfall ist eingetreten. Bitte schalten Sie das Rundfunkgerät ein.
Derzeit befinden sich im Stadtgebiet 42 Sirenen, die von der Leitstelle der Feuerwehr selektiv geschaltet werden können.

2. Warnung und Informationen im Rundfunk

Die Warndurchsage im Rundfunk bietet den Vorteil, daß die Bevölkerung - soweit möglich - detailliert informiert werden kann.
Nach dem Sirenensignal sollten Sie WDR2 einschalten auf 100,8 MHz. Hier erhalten Sie je nach Schadensereignis Informationen von Feuerwehr und Polizei zum richtigen Verhalten. Beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit unbedingt die Anweisungen der Sicherheitsbehörden.

3. Warnung und Informationen durch Lautsprecherfahrzeuge

Die vom Schadensereignis unmittelbar gefährdete Bevölkerung wird zusätzlich von Lautsprecherfahrzeugen der  Feuerwehr gewarnt und informiert.

Verhalten bei Gefahr

Über Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen werden Ihnen die notwendigen Verhaltensregeln im einzelnen mitgeteilt. Im vorliegenden Informationsblatt erhalten Sie einige Hinweise, wie Sie im Gefahrenfall selbst aktiv werden können.

  • Den besten Schutz bei Gaswarnung oder Gaswahrnehmung finden Sie in einem geschlossenen Gebäude. Bleiben Sie deshalb zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz und achten Sie auf Lautsprecher- und Rundfunkdurchsagen.
  • Rufen Sie Ihre Kinder sofort ins Haus! Dann sind sie unter Aufsicht und können nicht falsch reagieren.
  • Nehmen Sie Strassenpassanten vorübergehend auf! Als Fußgänger*in suchen Sie sofort das nächste Gebäude auf. Autofahrer*innen bleiben im Auto (Lüftung abstellen!).
  • Schließen Sie Fenster und Türen! Schalten Sie die Klimaanlagen / Lüftungen ab. Dadurch bleiben Gase ausgeschlossen und können nicht ungehindert eindringen.
  • Suchen Sie obere Stockwerke auf. Viele Gase sind schwerer als Luft. Deshalb sind höher gelegene Räume im allgemeinen sicherer.
  • Legen Sie nasse Tücher bereit. Bei Gaswahrnehmung die nassen Tücher vor Mund und Nase halten, dadurch können Beeinträchtigungen der Atmung vermieden werden.
  • Helfen Sie älteren oder behinderten Nachbarn und Strassenpassanten.
  • Blockieren Sie keine Verkehrswege! Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen sind auf freie Strassen angewiesen. Wenn Sie nicht selbst helfen können, bleiben Sie der Gefahrenstelle fern.
  • Bitte verlassen Sie erst nach der Entwarnung (Rundfunk-/Lautsprecherdurchsage) das Gebäude oder Fahrzeug!

Meldung einer Gefahr

Damit Ihnen schnell und wirksam geholfen werden kann, ist es erforderlich, daß Sie beim Notruf Ihre Angaben in der richtigen Form mitteilen. Wenn Sie die Feuerwehr (112) oder der Polizei (110) ein Schadensereignis melden, nennen Sie bitte

  • den Ort des Ereignisses (Stadtteil - Strasse - Hausnummer)
  • das Ereignis (Was ist passiert - Ursache - Wieviele Betroffene ?)
  • Ihren Namen, Anschrift und Ihre Telefonnummer

Blockieren Sie keine Telefonleitungen! Feuerwehr, Polizei und betroffene Unternehmen benötigen jede Telefonleitung zur Veranlassung von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen. Rufen Sie deshalb nur im Notfall an. Krankentransporte können Sie unter der Rufnummer 19222 anfordern.

Wenn Sie lediglich eine Information wünschen, rufen Sie bitte werktags bis 16.00 Uhr die Stadtverwaltung Aachen an, Rufnummer 432-0.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!

Aachen, im Dezember 1995
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Aachen und die Feuerwehr Aachen

Kontakt

Feuerwehr Aachen
Stolberger Straße 155
52068 Aachen
fon: 0241 / 432-37 0000
fax: 0241 / 512527
feuerwehr@mail.aachen.de

 

Notruf: 112

Vorlage Notruf-Fax (PDF)

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