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Rauchmelder

Rauchgaswarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Seit April 2013 wird der Brandschutz für Bürger*innen in NRW deutlich verbessert.

Am 21. März 2013 hat der Düsseldorfer Landtag eine landesweite Rauchgaswarnmelderpflicht beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in sämtlichen Neubauten Rauchgaswarnmelder installiert werden müssen. Für alle übrigen Wohnungen im Bestand galt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.

Zahlen sind erschreckend
Immer noch sterben zu viele Menschen bei Bränden in Deutschland. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 95 Prozent der Brandtoten an den Rauchgasen ersticken und nicht den Flammen zum Opfer fallen. Die statistischen Zahlen sind trotz jahrelanger Aufklärungsarbeit der Feuerwehren erschreckend. In Deutschland kommen jährlich bei ca. 200.000 Bränden 400 bis 500 Menschen ums Leben, etwa 5000 werden schwer und 50.000 leicht verletzt. In Nordrhein-Westfalen starben allein im Jahr 2012 62 Menschen bei Wohnungsbränden. Bei ca. 10 Prozent der Brandopfer handelt es sich um Kinder. Auch in Aachen kamen im Jahr 2012 leider 4 Kinder bei zwei Wohnungsbränden ums Leben.

Viele Menschen unterliegen leider dem Irrtum, dass Feuer und Brandrauch sie zeitig genug aus dem Schlaf wecken würde, langsam in der Ausbreitung sind und man ausreichend Zeit habe, sich in Sicherheit zu bringen. Legt man die statistischen Zahlen zu Grunde, ergibt sich jedoch leider folgendes Bild. Zwei Drittel der Brände ereignen sich am Tag, ein Drittel in der Nacht. Bei der Zahl der Brandtoten ist es dagegen genau umgekehrt! Zwei Drittel der Opfer sind nachts zu beklagen, ein Drittel wird indessen am Tag getötet.

Akute Lebensgefahr
Bei einem Brand kommt es daher wirklich auf jede Sekunde an. Gerade nachts, wenn die Sinnesorgane wie der Geruchssinn nicht aktiv sind, besteht selbst bei einem Kleinstbrand in kürzester Zeit akute Lebensgefahr durch eine Rauchgasvergiftung. Nur  wer Rauchgaswarnmelder installiert, wird auch auf diesen Rauch aufmerksam gemacht und kann so rechtzeitig geweckt werden, um sich und Andere in Sicherheit zu bringen.

Nach Schätzungen sind in Deutschland in zwei von drei Haushalten noch keine Rauchgaswarnmelder installiert. Die Entscheidung des Düsseldorfer Landtages war da nur eine logische Konsequenz und wird dafür sorgen, Leben zu retten.

Gesetzliche Verpflichtung in NRW bis Ende 2016
Installieren Sie die Rauchgaswarnmelder in Ihren Wohnungen schon vor Beginn der gesetzlichen Verpflichtung in NRW Ende 2016. So kann jeder zu seiner eigenen Sicherheit und der seiner Familien und Nachbarn beitragen.

Das Gesetz sieht vor, das der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchgaswarnmelder übernehmen muss. Für Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist der*die Mieter*in verantwortlich. Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden.

 

Kontakt

Feuerwehr Aachen
Stolberger Straße 155
52068 Aachen
fon: 0241 / 432-37 0000
fax: 0241 / 512527
feuerwehr@mail.aachen.de

 

Notruf: 112

Vorlage Notruf-Fax (PDF)

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