Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen



Inhalt



Mein Kind weiß Bescheid!

Vom richtigen Umgang mit Feuer und
vom richtigen Verhalten im Brandfall

Der Versuchung durch Feuer sind Kinder in besonderem Maße ausgesetzt. Sie sind oft fasziniert. Wärme, Helligkeit und knisternde Geräusche erzeugen ein Gefühl von Abenteuer, aber auch von Gemütlichkeit und Geborgenheit. Hinzu kommt der Nachahmungstrieb. Kinder wollen ausprobieren, was Eltern oder auch ältere Geschwister alltäglich vorleben.

Der richtige Umgang mit dem Feuer muss gelernt werden. Mit Verboten wird in der Regel nur der gegenteilige Effekt erreicht. Verbote wecken Neugier, sie lassen das Verbotene reizvoll erscheinen.

Die Konsequenz: Das Kind zündelt heimlich.

Sinvoll ist es daher, Kinder unter Aufsicht an den richtigen Umgang mit Streichhölzern, Feuerzeug und Kerzen zu gewöhnen.

Verhaltensregeln für Eltern und Erzieher*innen:

  • Streichhölzer und Feuerzeuge müssen so aufbewahrt werden, daß sie für Kinder unerreichbar sind. Dies gilt auch für brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus.
  • Chemie- und Experimentierkästen sind bei unsachgemäßer Handhabung sehr gefährlich. Experimente sind immer nur nach Vorschrift durchzuführen.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.
  • Lagerfeuer, Grillfeuer o.ä. sollen Kinder nur unter Anleitung Erwachsener an den dafür vorgesehenen Plätzen entzünden. Dabei sollte auf folgendes geachtet werden:
    • Streichhölzer müssen vor der Benutzung auf Beschädigung untersucht werden.
    • Beim Anzünden das Streichholz nicht zu lang anfassen, damit es nicht abbricht.
    • Das Streichholz an der geschlossenen Schachtel vom Körper weg anreißen.
    • Keinen Spiritus o.ä. zum Anzünden von Grill- oder Lagerfeuern benutzen.
    • Zum Schluss mit Wasser löschen oder mit Sand abdecken.
  • Niemals Kinder unbeaufsichtigt bei offenem Feuer zurücklassen. Feuer übt eine ungeheure Anziehungskraft aus, wobei ohne Böswilligkeit Brände entstehen können.
  • Kinder dürfen nicht zum Einkaufen von Streichhölzern und Feuerzeugen geschickt werden.
  • Kinder müssen frühzeitig über das Verhalten bei einem Brand aufgeklärt werden. Wichtig ist, daß sich die Kinder auf keinen Fall verstecken! Sie sollten sofort bei einem Erwachsenen Hilfe suchen.
  • Mit Kindern ab dem Vorschulalter kann bereits der Notruf der Feuerwehr 112 eingeübt werden. Zum Wählen der Telefonnummer sind keine Zahlenkenntnisse notwendig. Man muß den Kindern nur die entsprechenden Tasten zeigen. Notfalls kann man auch farbige Markierungspunkt anbringen. Gleichzeitig ist aber auch darauf hinzuweisen, daß der Missbrauch der Notrufeinrichtungen verboten ist.
  • Löschversuche sollten Kinder alleine nicht unternehmen. In Sicherheit bringen und Hilfe herbeirufen ist das oberste Gebot.

Brandschutzerziehung ist eine wichtige Aufgabe für Eltern, Erzieher*innen und Lehrer*innen. Die Tatasache, dass infolge von Brandverursachungen durch Jugendliche und Kinder immer wieder Menschen zu Tode kommen und Schäden in Millionenhöhe entstehen, ist Grund genug, eine frühzeitige Aufklärung durchzuführen. Informieren Sie sich bei Ihrer Feuerwehr!

Verhaltensregeln für Kinder:

Was tue ich, wenn es brennt ?

  • Ich hole sofort einen Erwachsenen
  • Ich rufe die Feuerwehr an
    • Ich hebe den Telefonhörer ab
    • Ich wähle 112
  • Es meldet sich die Feuerwehr.
  • Ich sage der Feuerwehr
    • Wie ich heiße
    • Wo es brennt
    • Was brennt
    • Ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind
  • Ich warte auf Fragen der Feuerwehr
  • Ich weise der Feuerwehr den Weg

Herausgeber:

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Pressereferat
Haroldstraße 5
40190 Düsseldorf

Idee:
FA Brandschutzaufklärung des LFV NRW

 

Kontakt

Feuerwehr Aachen
Stolberger Straße 155
52068 Aachen
fon: 0241 / 432-37 0000
fax: 0241 / 512527
feuerwehr@mail.aachen.de

 

Notruf: 112

Vorlage Notruf-Fax (PDF)

Logo React EU

Logo Ministerium NRW