Informationen zum Thema Schwangerschaftskonfliktberatung in Aachen
Sie sind ungewollt schwanger? Diese Seite informiert Sie konkret sowohl über die rechtlichen Aspekte als auch die praktischen Fragen eines möglichen Abbruchs: Wohin wende ich mich und in welcher Reihenfolge? Wieviel kostet ein Abbruch? Und gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme?
Zum Rechtlichen
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland nach geltendem Recht rechtswidrig (§§ 218, 219 StGB), bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei – für die Frau, die den Abbruch durchführen lässt sowie für das medizinische Personal. Diese drei Bedingungen müssen eingehalten werden:
- Der Schwangerschaftsabbruch muss bis zur 12. Woche nach der Befruchtung durchgeführt werden.
- Eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle ist hierfür im Vorfeld notwendig.
- Der Eingriff darf frühestens drei Tage nach der Beratung durchgeführt werden.
Ablauf
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, müssen Sie einen vorgegebenen Ablauf einhalten.
- Vereinbaren Sie einen Termin in einer anerkannten Beratungsstelle zu einem Schwangerschaftskonfliktberatungsgespräch. Diese Beratung ist ein notwendiges, rechtliches Erfordernis für einen straffreien Abbruch. Sie können zu diesem Termin auch immer eine Begleitperson mitnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie im Abschnitt „Beratungsstellen“.
- Die Beratungsstelle wird Ihnen nach der Beratung die Bescheinigung ausstellen, die Sie benötigen, um den Eingriff vornehmen zu lassen.
- Adressen von gynäkologischen Praxen, die Abbrüche in Aachen durchführen, erhalten Sie bei der Beratungsstelle.
- Sie können selbständig Kontakt zu einer Praxis aufnehmen oder werden an eine Praxis überwiesen, die den Abbruch durchführt. Wichtig: Der Abbruch darf frühestens drei Tage nach der Beratung durchgeführt werden.
Methoden
Es gibt unterschiedliche Methoden des Abbruchs:
- Medikamentös (bis zur 9. Schwangerschaftswoche einsetzbar)
- Operativ
Über die unterschiedlichen Methoden werden Sie in der Beratungsstelle aufgeklärt oder in Ihrer gynäkologischen Praxis. Falls Sie sich im Vorfeld selbst informieren wollen, finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiter führende Informationen.
Kosten
Ein selbst gewollter Schwangerschaftsabbruch zählt nicht als Kassenleistung und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen wie andere medizinische Eingriffe. Daher muss der Abbruch selbst bezahlt werden. Die Kosten betragen in der Regel 350 bis 500 Euro.
Eine Kostenübernahme kann dann beantragt werden, wenn ein monatliches Einkommen von 1258 Euro (Stand 2020) nicht überschritten wird (individuelle Lebensumstände werden berücksichtigt – hier sollten Sie sich in der Beratungsstelle informieren lassen).
Ausnahmen bei der Kostenübernahme bilden so genannte Abbrüche nach medizinischer Indikation: Wenn die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist, muss die Krankenkasse den Abbruch nach Vorlage eines entsprechenden Gutachtens übernehmen. Das Gleiche gilt bei einer kriminologischen Indikation, die dann vorliegt, wenn die Schwangerschaft in Folge eines Sexualdelikts entstanden ist.
Soforthilfe
Eine ungewollte Schwangerschaft kann große Sorgen und Zweifel aufwerfen. Manchmal gibt es in der näheren Umgebung auch keine Vertrauensperson. Suchen Sie genau jetzt jemanden zum Reden, dann kann Ihnen das Hilfetelefon weiterhelfen:
„Schwangere in Not“ 0800/ 40 40 020
Dort erhalten Sie anonym Hilfe, Unterstützungsangebote und Kontakt zu einer lokalen Beratungsstelle, wenn Sie das wollen.
Anerkannte Beratungsstellen* in der Stadt Aachen
donum vitae Aachen e.V.
Franzstr. 109
52064 Aachen
0241 - 400 99 77
aachen@donumvitae.org
pro familia e.V.
Monheimsallee 11
52062 Aachen
0241 36357
0241 402750
aachen@profamilia.de
https://www.profamilia.de › beratungsstelle-aachen
Weiterführende Links und Informationen:
Umfassende Informationen zu allen auf dieser Seite genannten Themen finden Sie hier:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/
https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/de.html
Vertrauliche Geburt:
https://www.geburt-vertraulich.de/vertrauliche-geburt
* Anerkannt bedeutet hier, dass diese Beratungsstellen die rechtlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung ausstellen können, die für einen straffreien Abbruch notwendig ist.