Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen



Inhalt



Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen

Flächennutzungsplanänderung - Projektphase Vorentwurf

Überblick

Projekt: Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen
Lage: Stadtgebiet Aachen, räumlicher Geltungsbereich siehe  Abbildung, im Wesentlichen für den baulichen Außenbereich im Gebiet der Stadt Aachen
Größe: 111,05 km2
Geplante Nutzung: Überarbeitung der Zielsetzung für die Landschaft und den Naturraum, die Schutzausweisungen, Gebote, Verbote und Unberührtheiten, Ausnahmen und Befreiungstatbestände für den Geltungsbereich des Landschaftsplans.

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss sowie die alle Bezirksvertretungen der Stadt Aachen haben die Durchführung der frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Landschaftsplanung gemäß § 16 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz-LNatSchG NRW) beschlossen. Gemäß § 9 LNatSchG  Abs. 1, Satz 3 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).

Frühzeitige Beteiligung: 05.11.2018 – 14.12.2018 (Ausstellung der Planung) und 06.11.2018 (Anhörungstermin)

Erläuterungen zur Planung

Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes umfasst den gesamten Außenbereich des Stadtgebietes. Er orientiert sich an den Grenzen der derzeitig rechtskräftigen Bebauungsplänen und verschiedener anderer Faktoren zur Bestimmung des Außenbereichs. Neben den Zielen für die Landschaft und den Biotopverbund, der Festsetzungen von Schutzausweisungen nach Bundesnaturschutzgesetz und ihrer Wirkung erfolgen Aussagen zu den Entwicklungs-, Pflege – und Erschließungsmaßnahem. Die Darstellungen und Festsetzungen erfolgen in textlicher und grafischer Zuordnung und werden entsprechend erläutert. Eine Begründung mit integriertem Umweltbericht, der die Aussagen der Strategischen Umweltprüfung enthält, komplettieren die Planungsunterlagen.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Analog zu § 4a Abs. 4 BauGB werden die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich.