Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt

Kleinkläranlagen



 

kleinklaeranlagen_420px

Foto: Kleinkläranlage als Pflanzenbehandlungsanlage 1995 kurz nach der Fertigstellung
zwischenzeitlich aber beseitigt nach Kanalanschluss

Wissenswertes

In privaten Kleinkläranlagen wird häusliches Abwasser dezentral behandelt und gereinigt (keine große kommunale Kläranlage). Diese Anlagen werden ausschließlich im Außenbereich eingesetzt, überall dort, wo keine öffentliche Schmutzwasserkanalisation vorhanden ist. Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Einleitungsgenehmigung erforderlich. Für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage ist eine Genehmigung erforderlich, wenn die Kleinkläranlage keine Bauartzulassung erhalten hat.

Eine Kleinkläranlage setzt sich aus einer mechanischen Vorklärung und einer biologischen Nachreinigung zusammen. In Einzelfällen kann hinter der biologischen Behandlungsstufe eine weitergehende Reinigung der Abwässer durch eine weitere Reinigungsstufe erforderlich werden. Dieses trifft vor allem dann zu, wenn eine Kleinkläranlage in einem Wasserschutzgebiet liegen sollte oder das gereinigte Abwasser in sehr kleines Gewässer eingeleitet wird.

Die untere Wasserbehörde erteilt entsprechende wasserrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen. Allerdings gibt es in Aachen nur noch ca. 30 Kleinkläranlagen im Außenbereich. Im Jahr 1987 gab es noch ca. 1500 Kleinkläranlagen, die im Laufe der Zeit alle durch Anschluss an die Ortskanalisation stillgelegt worden sind. Neue Genehmigung für Kleinkläranlagen werden nicht mehr erteilt; Erlaubnisverlängerungen der derzeit vorhandenen Kleinkläranlagen werden erteilt.


Zuständige Behörde

  • Erlaubnisbehörde für die Einleitung des Abwassers in ein Gewässer/Grundwasser, Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen
  • Genehmigungsbehörde für den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen, sofern keine Bauartzulassung vorhanden sein sollte -  Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen


Antragsunterlagen

Ein Antragsvordruck steht nicht auf der Homepage zur Verfügung. Bei Bedarf können Antragsunterlagen und ein Merkblatt von der Unteren Wasserbehörde per Mail zur Verfügung gestellt werden.

Die gemäß Erlaubnisbescheid geforderte Vorlage von Wartungsbelegen oder Wasseranalysen können an folgende Adresse geschickt werden: umwelt@mail.aachen.de