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Inhalt

Wagenwäsche



 

Wissenswertes

  • Abwasser, das durch Wagenwäsche entsteht, darf nicht in einen Regenwasserkanal eingeleitet und auch nicht in den Untergrund versickert werden.
  • Individuelle Kraftfahrzeug-Oberflächenwäschen sind nach der Aachener Straßensatzung auf öffentlichen Straßen nur mit reinem Wasser ohne Waschzusätze und ohne Einsatz eines Hochdruckreinigers oder Schlauch erlaubt.
  • An Sonn- und Feiertagen ist das Waschen von Fahrzeugen von Hand nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verboten.

Zulässig ist somit nur eine Wagenwäsche auf öffentlicher Fläche mit einem Schwamm oder auf dem eigenen Grundstück, wenn die Bodeneinläufe an einem Schmutzwasserkanal angeschlossen sind.


Empfehlung

Weitere Informationen zu Fragen der Bedeutung eines Regenwasserkanals oder Schmutzwasserkanals können Sie unter dem Stichwort „Farbe im Gartenteich“ entnehmen.

Vermeiden Sie unnötige Autowäschen. Waschen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur in einer modernen Waschhalle oder auf einem SB-Waschplatz.


Zuständige Behörde

  • Für die Regenwasserkanalisation: Regionetz GmbH, Lombardenstraße 12-2, 52070 Aachen
    Kundenzentrum, info@regionetz.de, Telefon: 0241 41368-2930, Fax: 0241 41368-2999
  • Für rechtliche Fragestellungen: Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen

(Der Name und die Telefonnummer Ihres direkten Ansprechpartners ist am Ende des nachfolgenden Merkblatts zu finden!)

Unterlagen zur Wagenwäsche

Autowäsche (Merkblatt)