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Einbahnstraßen

84 % der Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben

Einbahnstraßen gibt es meistens dort, wo Straßen zu eng sind, dass sich zwei Kraftfahrzeuge problemlos begegnen können oder wo eine bestimmte Fahrbeziehung für den Kfz-Verkehr unterbunden werden soll. Einbahnstraßen dürfen entgegen der Fahrtrichtung ohne ein Zusatzschild auch nicht mit einem Fahrrad befahren werden.

Damit Einbahnstraßen nicht zu Umwegen für Radfahrer*innen oder illegalem Verhalten von Radfahrer*innen führt sucht der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen seit vielen Jahren in allen Straßen nach Lösungen, um das Radfahren dort zu erlauben bzw. "freizugeben". Hierzu fanden und finden regelmäßig Abstimmungen statt, um anhand der jeweiligen Verkehrssituation Entscheidungen treffen zu können. Dabei stand und steht die Frage der Sicherheit für Radfahrer immer im Mittelpunkt.

Bis zum Oktober 2020 waren von den 175 Einbahnstraßen bzw. Einbahnstraßenabschnitte bereits 119 freigegeben: In der Regel erfolgt dies durch ein das Zusatzschild "Radfahrer frei" unter dem Schild "Einfahrt verboten". In Einzelfällen kann der Radverkehr auf einem ausgeschilderten, separaten Radweg in der Gegenrichtung fahren.

Beeckstraße_600px

Seitdem wurden sukzessive weitere 22 Abschnitte in 20 Straßen für den Radverkehr freigegeben. Im Bezirk Aachen Mitte sind das die Achterstraße, Alsenstraße, Auf der Hörn, Beginenstraße, Friedlandstraße, Gasborn, Holsteinstraße, Kleverstraße, Matthiashofstraße, Noppiusstraße, Rochusstraße, Sandkaulbach, Schervierstraße, Thomashofstraße, Ungarnstraße, Veltmannplatz, Wirichsbongardstraße. In Rochus- und Kleverstraße wurden je 2 Abschnitte freigegeben.

In Eilendorf wurde die Kehrbrückstraße und in Richterich wurden die Fassinstraße und die Martinusstraße für den Radverkehr freigegeben.

Mit Stand März 2021 sind 147 bzw. 84 % der Einbahnstraßen für den Radverkehr in beiden Richtungen nutzbar und Aachen wieder ein Stück fahrradfreundlicher gemacht.

Von den restlichen 28 Einbahnstraßen (16 %) kann vrstl. nur in 11 Fällen (6 %) keine Freigabe verantwortet werden. In den anderen 17 Abschnitten besteht die Möglichkeit, dass diese in Zukunft, teilweise mit Anpassungen, auch freigegeben werden könnten. Diese Abschnitte bleiben auf der ToDo-Liste.

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