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12.05.2022 - Informationsmedien in Fahrradstraßen

"Was gilt eigentlich in Fahrradstraßen?"

Diese Frage wurde der Stadtverwaltung Aachen zunehmend gestellt, seitdem Radverkehr in Aachen (vorzugsweise auf den Aachener Radvorrang-Routen) auf Fahrradstraßen geführt wird.

In einem intensiven Abstimmungsprozess wurden daher drei Informationsmedien entwickelt, mit deren Hilfe ab sofort die Motive zur Information über die Top-3-Regeln in Fahrradstraßen in den öffentlichen Raum gebracht werden: Spannband, Tafeln (DIN A2) und Postkarten.

Am 12.05.2022 wurden diese Informationsträger als Premiere für Aachen auf der Marktstraße und im Wolferskaul in Aachen-Brand mit freundlicher Unterstützung des Aachener Stadtbetriebs installiert.

Auf ihnen wird vermittelt, dass in Fahrradstraßen gilt

  1. zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h,
  2. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren,
  3. per Zusatzzeichen Zugelassene (Kfz, Motorräder u.a.) sind zu Gast.

Die Informationsträger sollen für 6-8 Wochen in neu eingerichteten Fahrradstraßen hängen und auf die veränderte Situation aufmerksam machen. Nach Ablauf der Zeit werden sie demontiert und in der nächsten neu eingerichteten Fahrradstraße montiert. Mit Hilfe dieser "Wanderinformation" trägt die Stadt Aachen der Erkenntnis Rechnung, dass eine reine Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) offensichtlich nicht ausreicht, um die am Verkehr Teilnehmenden über die mit dieser Ausweisung verbundenen Regeln zu informieren. Die Kenntnis der Regeln ist grundlegend wichtig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

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Kontakt

Frau Nowak