Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten gestellten Fragen zu Rauchgaswarnmeldern im allgemeinen und der Rauchgaswarnmelderpflicht in NRW
Sollte hier Ihre ganz persönliche Frage nicht auftauchen oder beantwortet werden, scheuen Sie sich nicht, sich direkt an die Feuerwehr Aachen zu wenden.
Kontakt:
Herr Groteclaes
Feuerwehr Aachen FB 37 Abt.400
Vorbeugender Brandschutz
Brandschutzaufklärung & Brandschutzerziehung
Stolberger Straße 155
Neubau 2. OG Zimmer 2.06
52068 Aachen
Tel: +49 241 43237 4081
Fax: +49 241 43237 0009
frank.groteclaes@mail.aachen.de
Fragen:
- In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?
- Wo und wie sind Rauchgaswarnmelder anzubringen?
- Müssen auch Einfamilienhäuser mit Rauchgaswarnmeldern ausgestattet werden?
- Worauf muss beim Kauf eines Rauchgaswarnmelders geachtet werden?
- Wie findet man den richtigen Rauchgaswarnmelder?
- Wo sollte man die Rauchgaswarnmelder kaufen?
- Wie werden die Geräte montiert?
- Umfasst die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht auch die technische Zusatzausstattung, wenn in einer Wohnung ein gehörloser oder hörgeschädigter Mieter oder Eigentümer wohnt?
- Wo werden Temperaturmelder bzw. Sondermelder z.B. für Gehörlose, installiert? Wie funktionieren diese?
- Wozu dient die Kontrolllampe an einem Rauchmelder und wie wird der Rauchmelder-Test ausgelöst?
- Was ist mit Rauchmeldern die schon einmal Brandrauch ausgesetzt waren?
- Woran merkt man, dass die Batterie eines Rauchgaswarnmelders erneuert werden muss? Was sind Longlife-Batterien?
- Werden batteriebetriebene Rauchwarnmelder, solche mit Netzanschluss oder untereinander vernetzte vorgeschrieben?
- Warum ist bei den meisten Rauchgaswarnmeldern nur Batteriebetrieb möglich?
- Wie werden Rauchmelder vernetzt?
- Wann sind Funk-Rauchwarnmelde-Systeme sinnvoll und wie funktionieren diese?
- Was ist erforderlich, um die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen?
- Wie lange halten Rauchgaswarnmelder, können sie verschleißen und wann müssen sie ausgetauscht werden?
- Rauchgaswarnmelder im Wohnwagen?
- Löst Zigarettenrauch einen Fehlalarm bei einem Rauchmelder aus?
- Was ist unter dem Begriff „unmittelbarer Besitzer einer Wohnung“ zu verstehen?
- Können Wohnungsgesellschaften die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder für ihre Mieter übernehmen?
- Wer ist zuständig, wenn Rauchwarnmelder defekt sind?
- Was ist mit bereits installierten Meldern; dürfen sie weiterbenutzt werden oder müssen sie ausgetauscht werden?
- Wer trägt die Kosten für die Installation bzw. die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
- Was kann ein Eigentümer tun, der seine Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausstatten oder der von ihm übernommenen Betreiberpflicht nachkommen möchte, dem aber der Zutritt vom Mieter verweigert wird?
- Entstehen Kosten, wenn Rauchwarnmelder einen Fehlalarm auslösen und die Nachbarn die Feuerwehr verständigen?
- Wer bezahlt die Reparatur, wenn die Feuerwehr bei einem Fehlalarm die Wohnungstür aufbricht?
- Besteht für Bauherren / Eigentümer und Besitzer die Gefahr, dass Versicherungen im Schadensfall Leistungen kürzen oder verweigern, wenn die bauordnungsrechtliche Rauchwarnmelderpflicht (Ausstattung, Betriebsbereitschaft) nicht erfüllt wurde?
- Wie ist der bisherige Umgang der Versicherungswirtschaft bei der Regulierung von Schadensfällen?
- Wie wird die Bemessung der vorgeschlagenen Übergangsfrist für den Bestand begründet?