Richtlinien und Empfehlungen
Richtlinien und Empfehlungen zur Einrichtung und Gestaltung von Fahrradstraßen
In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) werden für den Einsatzbereich von Fahrradstraßen Erschließungsstraßen mit Belastungen bis etwa 400 Kfz/h, die im Kontext des Radverkehrsnetzes Hauptverbindungen für den Radverkehr darstellen, benannt. Sie sollen der Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs abseits von Kfz-Hauptverkehrsstraßen dienen. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr (z. B. Anliegerverkehr) ist dort zulässig soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird.
Darauf aufbauende Hinweise zur Gestaltung von Fahrradstraßen werden in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) gegeben. So wird an Einmündungen und Kreuzungen zusätzlich zur Beschilderung die Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn empfohlen.
In einem 2016 von der Unfallforschung der Versicherer (UDV) veröffentlichten Forschungsbericht zur Verkehrssicherheit von Fahrradstraßen wurde u.a. empfohlen
- Fahrradstraßen über den gesamten Streckenzug einheitlich zu gestalten
- ausreichend Raum für das Begegnen von jeweils zwei nebeneinanderfahrenden Fahrrädern beziehungsweise das Begegnen von einem Kraftfahrzeug und einem Fahrrad vorzusehen
- einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen zu markieren
- Piktogrammmarkierungen zum Beispiel mit dem Sinnbild „Fahrrad“ oder dem Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ auf der Fahrbahn aufzubringen
- Die Erkennbarkeit von Vorfahrtsberechtigungen eindeutig erkennbar zu gestalten
Fahrradstraßen werden in Deutschland mittlerweile in vielen Städten eingesetzt. Es gibt allerdings keine einheitlichen Gestaltungsstandards von Fahrradstraßen. Daher wurde für Aachen 2018 ein Gestaltungsstandard entwickelt und beschlossen.