Grüner Weg
Anlass und Ziel | Heutige Situation | Planung | Kosten |Weiteres Vorgehen/Politische Beratung
Aktuell: Am 13.06.2024 wurde der Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Grünen Weges durch den Mobilitätsauschuss mehrheitlich gefasst.
Anlass und Ziel
Da im Grünen Weg eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes zur Verbesserung der verkehrlichen, baulichen, gestalterischen und sicherheitstechnischen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen dringend erforderlich ist, hatte die Verwaltung die erforderlichen Beschlüsse eingeholt und eine Planung ausgearbeitet.
Der Rat der Stadt Aachen hat sich in seiner Sitzung am 6. November 2019 inhaltlich den Zielen des Radent-scheides angeschlossen. Dies hatte für den Grünen Weg die Folge, dass die zum damaligen Zeitpunkt be-stehende Vorplanung auf politischen Wunsch nochmals überplant werden musste, da sie nicht den vom Radentscheid geforderten Qualitätsanforderungen gerecht werden konnte.
Durch die erforderliche erneute Planung entstand eine Verzögerung im Zeitplan, sodass die Ausbauarbeiten nicht wie ursprünglich geplant mit den seinerzeit fertigen und beschlossenen Ausbauplänen im direkten Anschluss zu den Arbeiten der Regionetz stattfinden konnten.
Heutige Situation
Der Grüne Weg befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet zwischen den Radialstraßen Krefelder Straße und Jülicher Straße. Er stellt die Haupterschließung für das umgebende Gewerbegebiet dar.
Auf Grund funktionaler Mängel und alterungsbedingter Schäden in der Fahrbahn, im Parkstreifen, an den Bordsteinen und im Gehweg ist eine Erneuerung zwingend erforderlich. Gleichzeitig soll die Haupterschließung des Gewerbegebiets gesichert, optisch aufgewertet und eine Sicherung für den Radverkehr als Verbindung zwischen dem Bahntrassenradweg Aachen-Jülich und in Richtung der Innenstadt hergestellt werden.
Der Bereich zwischen dem Abzweig und dem Prager Ring wurde bereits umgebaut.
Mit dem angepassten Planungsbeschluss vom 02.09.2021 soll im Abschnitt zwischen Gut Lehmkühlchen und Lukasstraße ein Radweg im Seitenraum hergestellt werden.
Für den Bereich zwischen Lukasstraße und Liebigstraße ist zu prüfen, ob dank einer Einbahnstraßenregelung bessere Verhältnisse für den Radverkehr geschaffen werden können.
Der Bereich zwischen dem Abzweig Grüner Weg und dem Prager Ring wurde bereits vor einigen Jahren umgebaut. Daher wird für diesen Bereich eine bestandsorientierte Anpassung vorgeschlagen, die eine sinnvolle und sichere Verbindung des Bahntrassenradwegs vom Schwarzen Weg bis in den Grünen Weg vorsieht.
Planung
Zulasten des in der ursprünglich beschlossenen Ausführungsplanung eingeplanten Parkstreifens und der ursprünglich vorgesehenen Baumpflanzungen, wird ein baulicher Radweg auf Gehwegniveau vorgesehen. Die Radverkehrsanlage setzt sich zusammen aus einem 1,50 m breiten roten Radweg und einem 0,50 m breiten Sicherheitsraum zur Fahrbahn auf dem Niveau des Rad- bzw. Gehwegs, mit dem die Radfahrenden vom Kfz-Verkehr abgetrennt werden. Zur Sicherung der Grundstückszufahrten werden diese – unter Beachtung der notwendigen Schleppkurven – so schmal wie möglich und mit Rampensteinen ausgeführt, um das Ein- und Ausfahren möglichst langsam und somit sicher zu gestalten.
Da sich der Radverkehr in der Nebenanlage befindet, wird die Kfz-Fahrbahnbreite zur Abwicklung des Gewerbe- und Buslinienverkehrs mit 6,50 eingeplant, um den Begegnungsverkehr zwischen Lkw und/oder Bussen zu ermöglichen. Die Gehwege werden entsprechend der bisher beschlossenen Planung mit mindestens 2,00 m bzw. 2,30 m eingeplant. Die Schwankungen (etwa 14,80 m bis 15,10 m) in der Straßenraumbreite werden im Gehweg aufgefangen, so dass RVA und Kfz-Fahrbahn durchgängig die gleichen Maße haben, während sich die Maße im Gehweg verändern. Im Abschnitt Lukasstraße bis Abzweig Grüner Weg verringert sich die Straßenraumbreite auf etwa 12,00 m. In diesem Abschnitt sieht die Planung einen gemeinsamen Geh-/Radweg vor. Der Kfz-Verkehr wird weiterhin im Zweirichtungsverkehr geführt.
Kosten
Die Kosten werden mit dem weiter voranschreitendem Planungsprozess detaillierter berechnet.
Weiteres Vorgehen/Politische Beratung
In der Bürgerbeteiligung formulierte Hinweise wurden auf Ihre Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit geprüft und können in die Planung der Maßnahme einfließen und im Ausführungsbeschluss berücksichtigt werden. Im Anschluss wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage für den Ausführungsbeschluss zur Behandlung in den politischen Gremien einbringen.
Nach derzeitigem Stand ist der Beginn der Umsetzung für etwa 2026 geplant.