Münsterstraße
Anlass und Ziel | Zustand | Planung | Verfahren und Kosten
Aktuell: Da im März/April 2021 die Fahrbahndecke der Münsterstraße im Abschnitt zwischen Autobahn und Wilhelm-Ziemons-Straße durch den Aachener Stadtbetrieb saniert wurde, um der Verkehrssicherungspflicht für diesen Bereich nachzukommen, wird zunächst lediglich der Ausbau der Nebenanlagen zu einem breiten Geh- und Radweg (inkl. Beleuchtung) vorangetrieben.
Anlass und Ziel
Seit mehreren Jahren wird durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand der Neuausbau der Münsterstraße zwischen BAB 44 und Vennbahn gefordert, da sie sich seit langem in einem erneuerungsbedürftigen Zustand befindet. Zudem genügt die Breite der Fahrbahn nicht mehr den Ansprüchen eines sicheren Begegnungs-verkehrs für Busse und Lkw.
Zustand
Die zweistreifige Straße ist im Trennprinzip ausgebaut. Auf der nordöstlichen Seite verläuft ein Gehweg (Gehweg - Radfahrer frei), der durch einen parallel verlaufenden Seitengraben von der Fahrbahn getrennt wird. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die Breite der Fahrbahn beträgt im Abschnitt BAB 44 bis Schagenstraße, in dem regelmäßig Linienverkehr fährt, 5,90-6,40 m. Damit wird das erforderliche Maß für den Begegnungsverkehr zweier Busse (6,50 m) nicht erreicht. In dem Abschnitt misst der nord-östlich verlaufende Gehweg 2,40-2,80 m und erfüllt damit das in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) definierte Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger. Der Gehweg ist in beiden Richtungen für den Radfahrer freigegeben. Südöstlich der Fahrbahn ist entlang eines kleinen Teilabschnitts ein ca. 2,50 m breiter Gehweg an Haus 373 vorhanden.
Zwischen Schagenstraße und Vennbahnradweg ist die Fahrbahn 5,20-5,30 m breit. Auch auf diesem Abschnitt erfüllt die Fahrbahn nicht das erforderliche Maß für den Begegnungsverkehr zweier Busse, jedoch wird dieser Abschnitt deutlich seltener durch Linienverkehr befahren. In diesem Abschnitt ist der Gehweg (Gehweg - Radfahrer frei) 1,50-2,40 m breit.
Planung
Die Planung sieht den Ausbau der Münsterstraße auf dem gesamten Abschnitt auf durchgehend 6,50 m Fahr-bahnbreite vor, um den Begegnungsfall zweier Busse oder LKW zu ermöglichen. Dabei bleibt beidseitig ein min-destens 0,50 cm breiter Böschungsstreifen zwischen Fahrbahn und Seitengraben erhalten, um den Oberflächen-abfluss zu gewährleisten.
Der Gehweg soll entlang des nördlichen Seitengrabens auf 3,40 m zu verbreitert werden. Im Rahmen der Aus-führungsplanung wird geprüft, ob es bautechnisch möglich ist den Gehweg durchgehend auf 3,40 m zu verbreitern. Um den Abfluss des Oberflächenwassers zu gewährleisten, muss ein mindestens 0,50 m breiter Böschungsstreifen zwischen Gehweg und Seitengraben erhalten bleiben. Außerdem sollen möglichst viele Bäume erhalten werden.
Aufgrund der ausreichenden Breite können sich Radfahrer und Fußgänger konfliktfrei begegnen. Die Be.-schilderung des Gehweges wird noch geprüft. Politik und Verwaltung haben sich gegen eine Benutzungspflicht für Radfahrer ausgesprochen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Straßenbeleuchtung auf diesem Abschnitt der Münsterstraße vorhanden. Sie wird für den geplanten Straßenabschnitt sowohl für die Fahrbahn als auch für den Geh- und Radweg ent-sprechend ergänzt.
Verfahren und Kosten
Politische Beratung
27.03.2019: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand (Planungsbeschluss für Variante 2)
11.04.2019: Beratung im Mobilitätsausschuss (Planungsbeschluss für Variante 2)
01.12.2021: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand (Sachstandsbericht zum Umbau)
09.12.2021: Beratung im Mobilitätsausschuss (Sachstandsbericht zum Umbau)
Bürger*inneninformation
Eine Informationsveranstaltung ist vor Umsetzung vorgesehen. Nähere Informationen finden Sie zum entsprechenden Zeitpunkt hier. Die Baukosten werden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt.Ob die Baumaßnahme eine Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz NRW auslöst, wird derzeit noch abschließend geprüft.