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Inhalt



Rombachstraße: Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen für die RVR Brand

Anlass und Ziel | Heutige Situation | Planung | Kosten |Fazit und Empfehlung

Projektphase: Vorplanung

Aktuell: Am 24.08.2023 hat der Mobilitätsausschuss den Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Rombachstraße gemäß Variante 1 (Vorrang an den Knoten Schagenstraße und Wolferskaul) gefasst. Eine Umsetzung ist ab 2025 vorgesehen.

Anlass und Ziel

Die Rad-Vorrang-Route Brand ist die dritte Route des geplanten Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt wird. Die Rombachstraße ist im Abschnitt zwischen Brander Wall und Wolferskaul Teil der Rad-Vorrang-Route Brand und soll entsprechend umgestaltet werden.

Einen entsprechenden Planungsauftrag zum Ausbau der Nebenanlagen hat die Politik im September 2021 gefasst. Anschließend fand am 28.03.2022 eine digitale Bürger*innenbeteiligung zur Umplanung der Rombachstraße statt. Die Eingaben der Interessierten sind, soweit möglich und sinnvoll, in die Planungen eingeflossen. Die Eingaben sowohl der Bericht zur Beteiligung entnehmen Sie bitte der rechten Spalte.

Heutige Situation

Entlang der Rad-Vorrang-Route Brand verbindet die Rombachstraße die Straße Wolferskaul (Fahrradstraße eingerichtet) mit dem Brander Wall (Geh- und Radweg; bereits ausgebaut) und schafft damit die Verbindung zwischen den Stadtteilen Brand und Mitte. Sie befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone und ist im betrachteten Abschnitt zwischen Brander Wall und Wolferskaul im Separationsprinzip (bauliche Trennung der Verkehrsarten) ausgebaut.

Die Breite der Fahrbahn beträgt etwa 5,50 m bis 9,50 m. Der nördliche Gehweg ist ca. 2,00 m breit. Auf der südlichen Straßenseite befindet sich ein baulich angelegter nicht benutzungspflichtiger Radweg mit ca. 2,00 m breitem Pflaster neben einem ca. 1,30 m breiten Gehweg. Damit erfüllen die Gehwege nicht die Raumansprüche für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). In den Richtlinien sind mindestens 2,00 m – besser 2,50 m – vorgesehen. Auch der Radweg entspricht nicht den Richtlinien, Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollen einseitige Beidrichtungsradwege im Regelfall 3,00 m messen. Hinzu kommen 0,50 m Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn. 

Entlang der Rombachstraße stehen (ohne Parkplatz an der Schwimmhalle und am Tennisplatz) ca. 106 Parkplätze zwischen 7 und 19 Uhr zur Verfügung. An der Schwimmhalle befinden sich 38, am Tennisplatz 48 Parkplätze. Das Fahrbahnrandparken wird heute vorwiegend im 2. Abschnitt gegenüber der Bebauung auf Höhe der Häuser 20-16 genutzt. 

Entlang der Rombachstraße fahren die Buslinien 5 und 45 im 15-Minuten-Takt, die Linie 55 im 30-Minuten-Takt sowie die Linien 50 und 173 mit einzelnen Fahrten. Hinzu kommen Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr. 

Die Verkehrsstärke beträgt in der Spitzenstunde der Kraftfahrzeuge (Kfz) 719 Fahrzeuge und 114 Radfahrer*innen am Knoten Vennbahnweg im Juni 2021. Im Vergleich dazu fuhren im Mai 2022 während eines Verkehrsversuchs mit Engstelle an der Querung des Vennbahnwegs 525 Kfz in der Spitzenstunde, sowie 155 Radfahrer*innen. Der Schwerverkehrsanteil/Tag beträgt ca. 2,6 % in 2021 und 2,4 % in 2022. Da es sich um eine Rad-Vorrang-Route handelt, wurde die Zählung in den Sommermonaten vorgenommen. Seit August 2022 verwendet die Stadt Aachen sogenannte Wärmebildsensoren, um (datenschutzkonform) die Radverkehrsmengen dauerhaft zu erfassen. Die Dauerzählstelle an der Rombachstraße erfasste im Jahr 2022 bis zu 11.000 Radfahrer*innen/Monat. Der stärkste Monat war hierbei der September mit bis zu 600 Radfahrer*innen/Tag. 

Eine Parkraumerhebung wurde zu unterschiedlichen Uhrzeiten und an verschiedenen Tagen im März und Mai 2022 durchgeführt. Werktags wurde keine Vollauslastung erfasst. So waren max. 51 Parkplätze belegt (auch Wohnwagen, Anhänger und Wohnmobile). Sonntags, zu Hauptspielzeiten der Vereine, wurde eine sehr hohe Parkraumauslastung festgestellt. Außerdem wurde vermehrt regelwidrig auf Gehwegen oder in Zufahrten geparkt. Gleichzeitig standen jedoch ca. 40 nicht genutzte Parkplätze am Tennisplatz und zwischen Heussstraße und Tennisheim zur Verfügung.

Planung

Regelquerschnitt
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand und der Mobilitätsausschuss haben im September 2021 den Ausbau der südlichen Nebenanlagen für den Abschnitt Brander Wall bis Wolferskaul beschlossen. Zusätzlich wurde entschieden, dass die RVR unterbrechungsfrei und durchgängig mit Vorfahrtsrecht gestaltet werden soll.

Vorgesehen ist daher die Verbreiterung der Nebenanlage auf ca. 6,00 m. Der Gehweg soll - nicht zuletzt aufgrund des Schülerverkehrs - in der Regel 2,50 m (inkl. einer 0,30 m breiten Kugelplatte/Trennsteinen zum Radweg) breit sein. In Tempo-30-Zonen sind keine Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen erlaubt. Daher muss ein breiter, qualitativ hochwertiger aber nicht benutzungspflichtiger Beidrichtungsradweg, ein sogenannter „anderer Radweg“, vorgesehen werden. Eine hohe Qualität der Radverkehrsanlage soll die Nutzung steigern. Für den nicht benutzungspflichtigen Beidrichtungsradweg ist eine Regelbreite von ca. 3,50 m (inkl. 0,50 m baulich angelegtem Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn) vorgesehen. Zwischen Brander Wall und Schagenstraße entfällt der Sicherheitstrennstreifen, da der Radweg durch das Fahrbahnbegleitgrün vom fließenden Verkehr getrennt wird. Es ist vorgesehen den Radweg in Asphalt anzulegen und mit roter Epoxidbeschichtung (vgl. Brander Wall) zu beschichten.

Zu Gunsten der breiten Nebenanlagen wird die Fahrbahn zwischen Schagenstraße und Wolferskaul auf mind. 6,00 m verschmälert, um den Begegnungsverkehr zwischen ÖPNV- und Kfz-Verkehr weiterhin zu ermöglichen. In diesem Abschnitt entfällt das Fahrbahnrandparken auf der südlichen Seite (vgl. Anlage 6-9). Für den Umbau der Rombachstraße entfallen für Variante 1 ca. 48 der 106 Parkplätze entlang der Rombachstraße, wobei das Parkplatzangebot zwischen Brander Wall und Heussstraße nicht verändert wird. Die nördliche Straßenseite bleibt weitgehend unverändert. 

Ersatzparkplätze
Um einen Teil der Parkplätze, die an der Rombachstraße entfallen, zu ersetzen, wird die Einrichtung eines Parkplatzes auf dem Flurstück 973 geprüft. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 14.04.2021 liegt vor (vgl. Antrag Nr. 017/WP18 „Errichtung von Ersatzparkplätzen für den Wegfall von Parkplätzen durch geplante Radvorrangroute Brand an der Rombachstraße“) und wurde am 07.12.2022 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand behandelt. Beschlossen wurde die Herstellung von kurzfristigen Parkplätzen sowie die Prüfung eines Mobility Hubs mit verschiedenen Nutzungsarten (Bike- und Car-Sharing, E-Laden, Fahrradparken). In den Lageplänen ist daher eine Zufahrt auf das Flurstück 973 vorgesehen. 

Zusätzlich wurde die Nutzung des Schulparkplatzes der Gesamtschule thematisiert und durch die Verwaltung untersucht. Derzeit ist das Betreten des Parkplatzes gemäß Beschilderung für Unbefugte verboten. In der Praxis wird die Fläche außerhalb der Schulzeiten bereits von den anliegenden Vereinen genutzt. Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Gesamtschule sowie mit verschiedenen Fachabteilungen wurde vereinbart, dass der Parkplatz der Gesamtschule offiziell zur Nutzung für Schule und Sportvereine an der Rombachstraße freigegeben werden soll. Eine entsprechende Beschilderung wird erarbeitet. Auf dem Parkplatz stehen ca. 85 Parkplätze zur Verfügung. Dies trägt zeitnah zur Entlastung der Parkplatzsituation bei. 

Varianten
Für den Umbau der Rombachstraße ergeben sich zwei Varianten, die sich an den markanten Punkten Einmündung Schagenstraße und Knoten Wolferskaul unterscheiden. 

Variante 1:
Die Bezirksvertretung Brand hatte im September 2021 beschlossen, dass die RVR in Brand unterbrechungsfrei und durchgängig mit Vorfahrtsrecht gestaltet werden soll. Diesem Beschluss ist der Mobilitätsausschuss gefolgt. An dieser Beschlusslage orientiert sich daher die Planung zur Variante 1. 

Um den Vorrang für die RVR an der Einmündung Schagenstraße herzustellen, muss die Vorfahrtsituation geändert werden. Zusammen mit der RVR erhält auch die Fahrbahn der Rombachstraße Vorfahrt gegenüber der Schagenstraße. Zusätzlich empfiehlt die Verwaltung die Anhebung des gesamten Kreuzungsbereichs mittels Anhebungen, um die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs zu reduzieren und die Sicherheit für den Radverkehr auf dem nichtbenutzungspflichtigen Beidrichtungsradweg zu erhöhen. 

Variante 1 sieht am Knoten Wolferskaul vor, dass die Fahrradstraße aus dem Wolferskaul mit Vorfahrtberechtigung in die Rombachstraße geführt wird. Dies wird durch Roteinfärbung und Markierung verdeutlicht. Um den Vorrang aus der Nebenanlage in die Fahrradstraße Wolferskaul sicherer und übersichtlicher zu gestalten, wird der Radverkehr bei Variante 1 in der Nebenanlage möglichst weit verschwenkt. Auch dieser Knoten wird angehoben. 

Variante 2:
Aufgrund der Stellungnahmen von Polizei und ASEAG wurde eine zweite Variante entwickelt, die der RVR keinen Vorrang an der Schagenstraße und am Knoten Wolferskaul einräumt. 

Kosten

Eine Umsetzung war im Rahmen des Förderprogramms #AachenMooVe! aufgrund der zeitlichen Befristung nicht mehr möglich.

Die Kosten werden zum jetzigen Zeitpunkt über die Fläche ermittelt und auf 3,0 Mio. € (Variante 1) bzw. 2,5 Mio. € (Variante 2) geschätzt. Für die nächsten Jahre muss mit einer deutlichen Steigerung der Baukosten gerechnet werden. Daher werden die Kosten für Variante 1 auf 4,4 Mio. € und für Variante 2 auf 3,8 Mio. € geschätzt. 

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.

Die Verwaltung ist bemüht, den Umbau mittels Fördergelder der FöRi-Nah (Förderrichtlinien Nahmobilität) zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag wird zum 31.05.2023 eingereicht werden. Gelder für den Umbau könnten dann ab 2024/25 zur Verfügung stehen. Ein Umbau ist ab 2025 vorgesehen. 

Die Rombachstraße ist nach den Vorschriften der §§ 127 ff BauGB noch nicht endgültig hergestellt, da sie in ihrem Ausbau hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 648 zurückbleibt. Daher können für den geplanten Ausbau keine Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) erhoben werden. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Ausbaukosten bei einer Abrechnung der Erschließungsbeiträge nicht als beitragsfähiger Aufwand berücksichtigt werden können.

Fazit und Empfehlung

Variante 1 berücksichtigt den politischen Beschluss, die RVR durchgehend mit Vorrang zu führen. 

Während bei beiden Varianten eine qualitativ hochwertige Radverkehrsanlage entsteht, lädt die Gestaltung gemäß Variante 1 aufgrund der Vorfahrtberechtigung sowie der Roteinfärbung und Markierung an den beiden Knoten Schagenstraße und Wolferskaul zum Wechsel von der Fahrradstraße auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg in der Nebenanlage der Rombachstraße ein. Die Gestaltung gemäß Variante 2 - ohne optische Führung auf die Nebenanlage und ohne Vorrang - könnte dagegen begünstigen, dass Radfahrende weiterhin auf der Fahrbahn fahren werden. 

Daher empfiehlt die Verwaltung den Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Rombachstraße gemäß Variante 1 (Vorrang an den Knoten Schagenstraße und Wolferskaul) zu fassen.

Politische Beratung

08.09.2021: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand (Auftrag zur Vorplanung von Variante 1; in Anlehnung an den Vorschlag der Projektwerkstatt die Radvorrangroute unterbrechungsfrei und durchgängig mit Vorfahrtsrecht)

30.09.2021: Beratung im Mobilitätsausschuss (Auftrag zur Vorplanung von Variante 1; in Anlehnung an den Vorschlag der Projektwerkstatt die Radvorrangroute unterbrechungsfrei und durchgängig mit Vorfahrtsrecht) 

14.06.2023: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand (Planungsbeschluss gemäß Variante 1; Vorrang an den Knoten Schagenstraße und Wolferskaul) 

24.08.2023: Beratung im Mobilitätsausschuss (Planungsbeschluss gemäß Variante 1; Vorrang an den Knoten Schagenstraße und Wolferskaul)