Salierallee
Anlass und Ziel | Zustand | Planung | Verfahren und Kosten
Aktuell:
Am 14. Juni hat eine Live-Veranstaltung stattgefunden, die hier auf dem Youtube-Kanal der Stadt Aachen abgerufen werden kann.
Anlass und Ziel
Die vom Mobilitätsausschuss 2012 beschlossene Vorplanung zur Neuaufteilung des Straßenquerschnitts entspricht hinsichtlich der Radverkehrsanlagen nicht den aktuellen Qualitätsansprüchen des Radentscheids (vgl. Variante 1, Querschnittsvarianten im Bereich „Dokumente“). Die Verwaltung hat daraufhin weitere Varianten erarbeitet, die mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m beim Überholen von Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen der seit 2020 geltenden Änderung der Straßenverkehrsordnung gerecht werden (§5 StVO).
Zustand
Die Breite des öffentlichen Straßenraumes beträgt ca. 30 m. Hiervon entfallen ca. 10 m auf den mittig liegenden, bepflanzten Grünstreifen. Die Salierallee sowie die Siegelallee wird im Alleenkataster NRW geführt und geschützt. Die nördlich und südlich hiervon verlaufenden Fahrbahnen sind jeweils nur im Einrichtungsverkehr befahrbar. Beidseitig gibt es angrenzende Wohnnutzung in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Stadteinwärts ist die Fahrbahn ca. 4,50 m breit zuzüglich zweier ca. 1,80 m breiter, markierter Längsparkstreifen. Stadtauswärts ist die Fahrbahn ca. 4,10 m breit mit einem markierten, 2,00 m breiten Längsparkstreifen auf der Häuserseite. Die Seitenräume bestehen aus einem nicht mehr benutzungspflichtigen, 1,50 m breiten Radweg und einem ca. 1,40 m breiten Gehweg. (Bestandslageplan im Bereich „Dokumente“)
Planung
Die Planung sieht für die Salierallee die Neuaufteilung der Verkehrsflächen zwischen Siegelallee und Eupener Straße vor. Die Fahrbahnbreite wird ca. 3,50 m betragen. Da die stadteinwärtige Fahrbahn breiter ist als die stadtauswärtige, kann nur hier ein ca. 2,20 m breiter Längsparkstreifen für ca. 83 Kraftfahrzeuge entlang des begrünten Mittelstreifens angelegt werden. Stadtauswärts entfällt der vorhandene Längsparkstreifen für ca. 63 Fahrzeuge.
Der Radverkehr wird auf baulich geschützten Anlagen geführt. Der Radweg hat eine Breite von 2,30 m und einen Sicherheitsabstand zur Fahrbahn von 50 cm.
Die Gehwege werden auf 2,50 m bzw. 2,70 m verbreitert und ebenfalls wie die Bushaltestellen nach den neuesten Empfehlungen zur Barrierefreiheit hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird zusätzlich der Bedarf an Fahrradbügeln geprüft und ergänzt.
Die südliche Verkehrsführung in der Siegelallee wird zwischen Salierallee und Louis-Beißel-Straße angepasst.
Der Radverkehr aus der St.Vither Straße kommend, wird vor dem Kreuzungsbereich von der Nebenanlage auf die Fahrbahn geführt. Die Protected Bike Lane (2,50 m breit) stadauswärts auf der Siegelallee wird mit Pollern von der Fahrbahn (3,60 m breit) getrennt. Die Fläche des heutigen Radwegs in der Nebenanlage wird entsiegelt und der Grünfläche angeschlossen. Stadteinwärts führen zwei Fahrspuren von jeweils 3,50 m Breite. Und baulich geschützt ein Radweg der sich vor der LSA aufteilt in eine rechtsabbiegende Spur in Richtung Salierallee und eine geradeaus führende Spur in Richtung St.Vither Straße die noch vor der LSA auf Fahrbahnniveau geführt wird.
Die Regionetz ist voraussichtlich bis 08.2024 in der Salierallee tätig. Haushaltsbedingt ist der Bauanfang voraussichtlich im Frühjahr 2025.
Verfahren und Kosten
18.04.2012 Beratung in Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Planungsbeschluss)
25.04.2012 Beratung im Mobilitätsausschuss (Planungsbeschluss)
09.02.2022 Beratung in Bezirksvertretung Aachen-Mitte (zur Bürger*innenbeteiligung)
17.02.2022 Beratung im Mobilitätsausschuss (zur Bürger*innenbeteiligung)
14.06. – 08.07.2023 Bürger*innenbeteiligung (Youtube Live-Veranstaltung)
06.09.2023 Beratung in Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Planungsbeschluss)
14.09.2023 Beratung im Mobilitätsausschuss (Planungsbeschluss)
Eine konkrete Kostenberechnung sowie die mögliche Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erfolgt erst im Rahmen der Entwurfsplanung. Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.