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Was ist unter dem Begriff „unmittelbarer Besitzer einer Wohnung“ zu verstehen?

Der unmittelbare Besitzer ist in der Regel der Mieter oder der selbst nutzende Eigentümer einer Wohnung. Es können aber auch Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen sein, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben.

 

21.06.2013