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Digitalisierung in Schulen



 

schulen

Eine gute Medienausstattung ist originäre Aufgabe des Schulträgers. Die Bereitstellung hochwertiger Geräte und die interne Vernetzung der Schulgebäude gehört hier ebenso zu wie schnelle und stabile Internetzugänge und professionelle Supportleistungen. In den vergangenen Jahren konnten Dank des geförderten Breitbandausbaus alle städtischen Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Die interne Vernetzung der Schulgebäude, welche Grundvoraussetzung für ein flächendeckendes WLAN in den Schulen ist, wurde über das Programm Gute Schule 2020 begonnen und wird über den DigitalPakt Schule NRW fortgeführt. Über das seit Jahren bestehende städtische IT-Neuausstattungsprogramm werden die Schulen regelmäßig mit digitalen Endgeräten sowie moderner Präsentationstechnik ausgestattet. Zusätzlich erhalten sie über den DigitalPakt eine umfangreiche, den jeweiligen Bedarfen angepasste Geräteausstattung. So wird u. a. jeder Klassen-/Kursraum mit Präsentationstechnik ausgestattet, die Schulen erhalten eine Vielzahl an Tablets und Laptops und es werden weitere digitale Arbeitsgeräte – u.a. auf dem Gebiet der Robotik - beschafft. Im Hinblick auf die von der Landesregierung angestrebte 1:1-Ausstattung werden gemeinsam mit den Expert*innen der Schulen Konzepte entwickelt, die neben der städtischen Hardware das Einbringen elternfinanzierter Tablets ermöglichen und eine stabile, flächendeckende WLAN-Versorgung sicherstellen. Generell hat sich an den Schulen eine umfangreiche und differenzierte Digitalkompetenz gebildet, die dazu führt, dass das Verhältnis zwischen zentralen Standards und dezentralen Initiativen immer wieder neu zu justieren ist sowie Foren weiter zu entwickeln sind, in denen Schulen voneinander lernen können. Das Euregionale Medienzentrum stellt in diesem Zusammenhang mit seinen Beratungs- und Fortbildungsdienstleistungen eine adäquate Begleitung sicher.

Um einen professionellen Support zu gewährleisten, ist auch das regelmäßige Fortschreiben einer entsprechenden Leistungsvereinbarung mit dem kommunalen IT-Dienstleister erforderlich. Um die Grundschulen im Bereich des First-Level-Supports zu unterstützen, wurde daher ein zusätzliches Service-Level-Agreement über das gesonderte Bereitstellen zusätzlicher IT-Techniker*innen für den Primarbereich abgeschlossen.

Maßnahmen
• Schuldigitalisierung
• Antrag auf Schülerfahrtkosten
• Schulanmeldung