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Inhalt



Lintertstraße

Anlass und Ziel | Heutige Situation | Planung | Kosten | Weiteres Vorgehen

Projektphase: Ausführungsplanung

Aktuell:

Im September 2022 ist der Ausführungsbeschluss für den Umbau der Lintertstraße gefasst worden. Die Vorlage und deren Anlagen und Beschlüsse finden Sie hier 

Anlass und Ziel

Die Lintertstraße ist Teil der Rad-Vorrang-Route Brand. Sie ist die dritte Route des geplanten Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt werden soll. Siehe auch www.aachen.de/rvr
Zwischen Adenauerallee und Schönforststraße sollen Radverkehrsanlagen ertüchtigt werden. 

Heutige Situation

Die Linterstraße ist eine klassifizierte Straße (Kreisstraße K 35), die zweistreifig angelegt ist. Sie hat eine Querschnittsbelastung von rund 11.400 Fahrzeugen am Knoten Lintertstr./Schönforststr. Außerdem hat sie eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Aachen-Mitte und den südlichen Stadtteilen nach Brand etc. Mit Ausnahme eines Abschnittes entlang der städtischen katholischen Grundschule Forster Linde gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

In beide Fahrtrichtungen ist der Gehweg für den Radverkehr freigegeben, wobei dieser stadteinwärts ca. 2,50 m und stadtauswärts ca. 3,00 m misst. Entlang der Linterstraße stehen im Abschnitt zwischen Adenauerallee und Schönforststraße ca. 92 Parkplätze zur Verfügung (ca. 39 auf der nördlichen und 53 auf der südlichen Straßenseite). Im selben Abschnitt befinden sich 43 große schützenswerte Linden zwischen den Parkplätzen auf der nördlichen Straßenseite. Die einseitige Straßenbaumbepflanzung prägt das Straßenbild im besonderen Maße.
In der Lintertstraße verkehrt die Stadtbuslinie 16 im Halbstundentakt.

Planung

Da die Lintertstraße Teil der Rad-Vorrang-Route ist, sollen die Anlagen für den Radverkehr qualitativ hochwertig sein und der Verbindungsfunktion der Route gerecht werden.

Zunächst wurden im Herbst 2020 drei Varianten in den politischen Gremien vorgestellt und bewertet (vgl. Querschnitte und Vorlagen). Unabhängig von der Variante müssen für die Ertüchtigung der Radverkehrsanlagen aufgrund der Flächenverfügbarkeit Parkplätze entfallen. 

Variante 1: Beidrichtungsradweg (Protected Bike Lane, PBL) auf der stadtauswärtigen Seite
Variante 2: Protected Bike Lane, PBL, auf der stadtauswärtigen Seite und Schutzstreifen stadteinwärts
Variante 3: Protected Bike Lane, PBL, nach den Vorgaben des Radentscheids 

Die Verwaltung hat der Politik empfohlen den Planungsbeschluss für einen 3,00 m breiten Beidrichtungsradweg auf der stadtauswärtigen Straßenseite zzgl. 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen mit baulichen Trennelementen (Protected Bike Lane) zu fassen. 

In der politischen Beratung wurde die Verwaltung jedoch um Prüfung gebeten. Es sollte überprüft werden, ob der Radverkehr alternativ auf der Fahrbahn geführt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung mit der Untersuchung der Umsetzung einer Fahrradstraße im Bereich der "unteren" Lintertstraße beauftragt. Die Verwaltung soll darlegen, welche Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße erforderlich wären und prüfen wie diese Voraussetzungen erfüllt werden könnten (vgl. Vorlage Ratsinformationssystem Jan. 2021).

Die Verwaltung kann die Ausweisung der Lintertstraße als Fahrradstraße gesamtkonzeptionell nicht empfehlen, da der fließende Verkehr von einer klassifizierten Straße wie der Lintertstraße in eine Wohnstraße wie die Schopenhauerstraße geführt werden muss, um die erforderlichen Verkehrsstärken einer Fahrradstraße zu erreichen. 

Daher wurde im Januar 2021 eine 4. Variante vorgestellt, die aus einem Vorschlag der Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand hervor geht. 

Variante 4: Beidrichtungsradweg (Protected Bike Lane, PBL) auf der stadteinwärtigen Seite 

Eine 5. Variante (Fahrradstraßen durch das benachbarte Wohngebiet Auf dem Plue), die Anwohner*innen vorgeschlagen hatte, wurde durch die Verwaltung aufgrund der engen Straßenverhältnisse und aus Gründen des Fußgängerschutzes nicht empfohlen.

Am 21. Januar 2021 hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage zweier Varianten eine Bürger*innenbeteiligung durchzuführen. Diese fand in digitaler Form am 21. April statt. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung kann auf dem YouTube-Kanal der Stadt Aachen www.youtube.com/stadtaachen angeschaut werden. Die in der Veranstaltung gezeigte Präsentation ist hier abrufbar.

Aufgrund der Rahmenbedingungen, den unterschiedlichen Belangen der Anwohner*innen nach Verkehrsberuhigung und ausreichendem Parkplatzangebot und der Radfahrer*innen nach einer sicheren und direkten Radverbindung hat die Fachverwaltung eine neue Variante entwickelt. Diese ist ausführlich erläutert in der Vorlage.

Im Kern beinhaltet der neue Vorschlag der Verwaltung folgende Bestandteile:

  • Zwischen Schopenhauerstraße und Auf dem Plue ein 2,00 m breiter Gehweg neben einem 2,50 m breiten Radweg
  • Eine sogenannte „duale Führung“ des Radverkehrs zwischen der Einmündung Auf dem Plue und der Adenauerallee:
    • stadtauswärts: ein mit Sicherheitstrennstreifen zum Parkstreifen abgerückter, rot markierter Schutzstreifen
    • stadteinwärts: direkte Führung auf der Fahrbahn, ohne eine separate Radverkehrsanlage; ruhigere Führung durch das Wohngebiet in Richtung Altstraße
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
    • Ausweisung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung mit Tempo-30
    • Bau einer Querungshilfe in Höhe der Bushaltestelle Staudenweg
  • 77 Stellplätze am Fahrbahnrand sollen unter Beachtung ausreichender Flächen für die Bäume erhalten bleiben, da derzeit keine ausreichenden Flächen für eine Verlagerung der Parkplätze im Umfeld aktiviert werden konnten. Es sollen CarSharing und BikeSharing-Stationen eingerichtet werden.
210908_Ausschnitt Auf dem Plue_450
Ausschnitt Auf dem Plue: Einleitung des Radverkehrs stadteinwärts in die Fahrbahn; wahlweise Fahrt über "Auf dem Plue", stadtauswärts Radschutzstreifen neben Parkplätzen (zum Vergrößern anklicken)
210908_Ausschnitt Staudenweg_450
Ausschnitt Staudenweg mit Querungshilfe; Tempo 30, Radschutzstreifen neben Parkstreifen. Ausbildung der Querstraßen als Gehwegüberfahrt (zum Vergrößern anklicken)

Kosten

Die Gesamtkosten für den Ausbau der Lintertstraße betragen nach aktueller Kostenschätzung rd. 1.800.000,- .

Anliegerbeiträge
Aufgrund der zum 01.06.2022 in Kraft getretenen Änderung der Rechtslage können für die Lintertstraße entgegen vorherigen Veröffentlichungen keine Beiträge mehr nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben werden. Dies ergibt sich aus § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) in der Zurzeit gültigen Fassung.
Die geplanten Arbeiten in der Lintertstraße an Teilen des Gehweges und die Anlegung eines Radweges – als duale Führung stadteinwärts oder als Schutzstreifenangebot auf der Fahrbahn stadtauswärts- lösen keine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen aus.
Die Erneuerung der Platzanlage Kirchstraße von Lintertstraße bis Goldberg löst eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen aus.
Derzeit können für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2026 durch die Kommunen Landesfördermittel beantragt werden.
Hiernach würde sich derzeit eine 100%ige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Genehmigung des Antrags ergeben. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ob die derzeitig befristet geltende Förderregelung durch das Land verlängert wird, steht noch aus.

Weiteres Vorgehen

Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt. Diese wird den politischen Gremien im September 2022 zur Abstimmung vorgelegt.

Politische Beratung

07.10.2020: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Prüfauftrag Fahrradstraße Lintertstraße)

13.01.2021: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (BV stimmt mehrheitlich gegen Variante 1)

21.01.2021: Beratung im Mobilitätsausschuss (Auftrag zur Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung)

22.09.2021: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Planungsbeschluss für eine duale Führung des Radverkehrs stadteinwärts (zwischen Auf dem Plue und Adenauerallee) und ein Schutzstreifenangebot in stadtauswärtiger Richtung)

30.09.2021: Beratung im Mobilitätsausschuss (Planungsbeschluss für eine duale Führung des Radverkehrs stadteinwärts (zwischen Auf dem Plue und Adenauerallee) und ein Schutzstreifenangebot in stadtauswärtiger Richtung)

21.09.2022: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Ausführungsbeschluss) 

29.09.2022: Beratung im Mobilitätsausschuss (Ausführungsbeschluss)