Minoriten- und Martinstraße
Anlass und Ziel | Zustand | Planung | Kosten |
Aktuell: Die Beschlüsse zur Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr und für die damit verbundenen Markierungsarbeiten wurde im Mai und Juni 2023 gefasst. Die Maßnahme wird in zwei Phasen umgesetzt. In einer ersten Umsetzungsphase wird die Freigabe aller Fahrbeziehungen für den Radverkehr eingerichtet. Hierzu werden die Beschilderung und die Markierungen angepasst. Zudem werden Fahrradbügel und Lastenradbügel in die Martinstraße integriert. Diese Phase soll noch in 2024 umgesetzt werden. In einer zweiten Umsetzungsphase werden in der Martinstraße Bäume gepflanzt und die Radverkehrsanlagen werden mit einer Rotbeschichtung versehen. Die Aufteilung resultiert darin, dass die Regionetz in der Minoriten- und der Martinstraße noch Leitungs- und Fernwärmmaßnahmen vorgesehen hat, denen die Arbeiten aus der zweiten Phase nicht vorgelagert werden sollen. Die Regionetz plant ihre Maßnahme derzeit für 2025/2026.
Anlass und Ziel
Die Regionetz führt 2025 in der Minoritenstraße und nach derzeitigem Stand 2025/2026 in der Martinstraße Leitungsarbeiten durch, bei denen die Fahrbahn aufgebrochen wird. Im Anschluss an diese Maßnahmen könnte bei der Wiederherstellung der Fahrbahnmarkierungen ein neues Angebot für den Radverkehr geschaffen werden. Die Öffnung der Einbahnstraßen stellt ein weiteres Element einer umweltfreundlichen Verkehrserschließung des Innenstadtbereichs dar.
Zustand
Kleinköln-, Minoriten- und Martinstraße sind im Bestand nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben, da die Führung aus den signalisierten Knoten heraus bisher nicht geregelt ist. Damit kann bisher auch keine Radverkehrsführung vom Grabenring zum Markt angeboten werden, welche allerdings – auch im Kontext der möglichst von Radverkehr freizuhaltenden Fußgängerzone – sinnvoll wäre. Die Martinstraße ist zwar zwischen Sandkaulbach und Rochusstraße für den Radverkehr gegenläufig befahrbar, es fehlt allerdings die Verbindung vom Grabenring kommend.
Planung
Die Kleinkölnstraße wird für den Radverkehr freigegeben, indem die Beschilderung um die entsprechenden Zusatzzeichen ergänzt wird.
Die Minoritenstraße wird ebenfalls für den Radverkehr freigegeben. Um die Aufmerksamkeit der aus dem Parkhaus ausfahrenden Fahrzeuge für den von links kommenden Radverkehr zu erhöhen, wird ein rot eingefärbter Schutzstreifen gegenläufig zur Einbahnstraßenrichtung angelegt. In Gegenrichtung wird im Knotenzulauf ein Schutzstreifen angelegt, der in Kombination mit einem aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARAS) das Vorbeifahren an wartenden Kfz ermöglicht. Diese Radverkehrsanlagen werden ebenfalls rot eingefärbt.
Die Martinstraße wird spiegelbildlich zur Minoritenstraße mit einem gegenläufigen Schutzstreifen, einem Schutzstreifen zum Vorbeifahren und einem ARAS versehen. Die Radverkehrsanlagen werden rot eingefärbt. Da von der Parkbucht auf der Ostseite ungünstige Sichtbeziehungen (insbesondere beim Ein- und Ausparken) zum einfahrenden Radverkehr bestünden, wird diese aufgehoben. Vorbehaltlich der Verträglichkeit mit vorhandenen Leitungen um Untergrund sollen hier zwei neue Baumfelder angelegt werden. Zudem sind zwei Lastenrad- und drei konventionelle Fahrradbügel vorgesehen. Die Rechts-vor-links-Regelung am Knoten Martinstraße / Sandkaulbach wird durch VZ 342 („Haifischzähne“) hervorgehoben.
Weitere Aspekte des Bestands und der Planung sind der Verwaltungsvorlage beschrieben. Diese Vorlage, eine schematische Darstellung der neuen Fahrbeziehungen und der Lageplan sind unter „Dokumente“ verlinkt.
Verfahren und Kosten
Ein Beschilderungs- und Markierungsplan für die erste Umsetzungsphase wurde erarbeitet und befindet sich in Vorbereitung zur Ausschreibung. Im weiteren Verlauf wird ein Beschilderungs- und Markierungsplan zur zweiten Umsetzungsphase erstellt, der nach Abschluss der Regionetz-Arbeiten umgesetzt wird.