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Inhalt



Eupener Strasse, I.Rote Haag Weg

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Bürgerinformation fand vom 22.03.2010 bis 06.04.2010 statt.

 

Stadtplan Aachen

Projekt
Bebauungsplan Nr. 914 - Eupener Straße / I. Rote-Haag-Weg -Verfahren nach § 13a BauGB

Lage
im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Eupener Straße, dem Heidweg, dem Waldstadion und dem I. Rote-Haag-Weg

Verfahrensstand
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.06.2006 beschlossen, den Bebauungsplan für das o.a. Plangebiet im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Derzeit wird die Bürgerinformation durchgeführt.

Erläuterungen
Mit einem Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbau im Aachener Südviertel wurden im Jahr 2005 grundsätzliche städtebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt sowie zur teilweisen Nahverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen formuliert.

Das Südviertel wurde zusätzlich daraufhin untersucht, wie dringend erforderlich in den einzelnen Siedlungsbereichen der Einsatz planungsrechtlicher Instrumente ist. Aufgrund dieser Untersuchung wurde für den Bereich Eupener Straße / I. Rote-Haag-Weg der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Folgende städtebauliche Ziele sollen erreicht werden:

- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters

- Sicherung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

- maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

Aktuell
Die Unterlagen zum Vorentwurf lagen vom 22.03.2010 bis  06.04.2010  im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor  zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Internet
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen in der öffentlichen Auslegung.
       
  

Grundlagen
Luftfoto
Übersichtsplan

Fotos
keine

Ansichten
keine

Beschreibung
siehe rechts

Planung
Festsetzungsvorentwurf
Grundstücksgrößen Bestand
Grundstücksgrößen Planung
Wohnungszahl Bestand
Wohnungszahl Festsetzung
Erläuterungstext

Ansprechpartner
Stadt Aachen
bebauungsplan@mail.aachen.de
fon: 0241/432-6129
fax: 0241/432-6199

 

 

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