Aufhebung Fluchtlinienplan Nr. 373
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Überblick
Projekt: Aufhebung des Fluchtlinienplans Nr. 373 zwischen der Eupener Straße, dem Grindelweg, der Straße an den Wurmquellen, dem Zweiweiherweg und der Straße Diepenbenden.
Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Eupener Straße, dem Grindelweg, der Straße an den Wurmquellen, dem Zweiweiherweg und der Straße Diepenbenden.
Größe: 3 ha.
Geplante Nutzung: Im Fluchtlinienplan Nr. 373 ist eine öffentliche Verkehrsfläche zwischen der Straße Diepenbenden und dem Grindelweg festsetzt, die aus heutiger städtebaulicher Sicht nicht erforderlich ist. Durch die Aufhebung wird die Erschließungssituation der bebauten Grundstücke nicht geändert.
Verfahrensstand
Der Planungsausschuss (PLA) hat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 23.09.2021
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 08.04.2024 - 10.05.2024 (Ausstellung der Planung) und 11.04.2024 (Anhörungstermin)
Erläuterungen zur Planung
Hinweis: Parallel zu diesem Aufhebungsverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 534 aufgehoben werden, der Festsetzungen für den gleichen Planbereich trifft.
Der Fluchtlinienplan Nr. 373 setzt unter anderem eine öffentliche Verkehrsfläche zwischen Diepenbenden und Grindelweg fest. Der Bebauungsplan Nr. 534 „An den Wurmquellen“, der am 01.05.1966 rechtskräftig wurde, ist zur Änderung und Ergänzung des Fluchtlinienplanes Nr. 373 aufgestellt worden. Im Fluchtlinienplan 373 war eine Einmündung der verlängerten Straße „An den Wurmquellen“ auf den Grindelweg vorgesehen. Im Bebauungsplan Nr. 534 hingegen ist die Straße „An den Wurmquellen“ nicht mehr durchgehend bis zum Grindelweg geführt, sondern es war geplant, in ausreichender Entfernung vom Grindelweg die Straße mit einer Wendemöglichkeit enden zu lassen. Zum Grindelweg sollte nach damaliger Planung nur noch ein Fußweg vorgesehen werden, um eine Verbindung zu schaffen. Heute sind die in beiden Plänen vorgesehenen öffentlichen Verkehrsflächen aus städtebaulicher Sicht nicht erforderlich. Beide Pläne sollen aufgehoben werden, da ihre Ziele überholt sind und nicht weiterverfolgt werden sollen. In einem gesonderten Verfahren soll auch der Bebauungsplan Nr. 534 aufgehoben werden. Anschließend soll ein neuer Bebauungsplan für Teile des Plangebietes aufgestellt werden. Die städtebaulichen Ziele wurden bereits im Jahr 2021 mit dem Aufstellungsbeschluss A 173 an die heutige Situation angepasst.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich.