Aufhebung Bebauungsplan Nr. 534 - An den Wurmquellen
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Überblick
Projekt: Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 534 -An den Wurmquellen-
Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Eupener Straße, dem Grindelweg, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung 'An den Wurmquellen' und dem Zweiweiherweg
Größe: 4,9 ha.
Geplante Nutzung: Durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 534 -An den Wurmquellen- sollen die heute noch unbebauten Flächen weiterhin freigehalten und die Kaltluftschneise erhalten bleiben. Auf diesen Flächen soll eine weitere Wohnbebauung nicht mehr ermöglicht werden.
Verfahrensstand
Der Planungsausschuss (PLA) hat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 23.09.2021
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 08.04.2024 - 10.05.2024 (Ausstellung der Planung) und 11.04.2024 (Anhörungstermin)
Erläuterungen zur Planung
Hinweis: Parallel zu diesem Aufhebungsverfahren soll der Fluchtlinienplan Nr. 373 aufgehoben werden, der Festsetzungen für den gleichen Planbereich trifft.
Der Bebauungsplan Nr. 534 „An den Wurmquellen“, der am 01.05.1966 rechtskräftig wurde, ist zur Änderung und Ergänzung des Fluchtlinienplanes Nr. 373 aufgestellt worden. Der Bebauungsplan beinhaltet im Wesentlichen Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie öffentliche Verkehrsflächen. Schon der Fluchtlinienplan Nr. 373 setzt unter anderem eine öffentliche Verkehrsfläche zwischen Diepenbenden und Grindelweg fest. Diese geplante öffentliche Verkehrsfläche ist aus heutiger städtebaulicher Sicht nicht erforderlich. Die heute noch unbebauten Flächen, die aber in den Bebauungsplan als überbebaubare Fläche vorgesehen sind, sollen weiterhin freigehalten und die Kaltluftschneise erhalten bleiben. Beide Pläne sollen aufgehoben werden, da ihre Ziele überholt sind und nicht weiterverfolgt werden sollen. In einem gesonderten Verfahren soll nach Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 373 und des Bebauungsplanes Nr. 534 ein neuer Bebauungsplan für das Plangebiet aufgestellt werden. Die städtebaulichen Ziele wurden bereits im Jahr 2021 mit dem Aufstellungsbeschluss A 173 an die heutige Situation angepasst.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich.