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Inhalt



Aufhebung (Durchführungsplan Nr. 469 I)

Bebauungsplan - Projektphase Entwurf

Überblick

Projekt: Aufhebung Durchführungsplan Nr. 469 I
Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2010 beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 469 I einzuleiten. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Planes. 
Öffentliche Auslegung: 11.12.2017 bis 15.01.2018

Erläuterungen zur Planung

Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 469 I aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 469 I aufgehoben werden.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt.