Kulturlandschaft Soers Landschaftsplan Nr. 20
Überblick
Projekt: Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Kulturlandschaft Soers -
Lage: Die Abgrenzung des Verfahrensbereiches der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen wurde neben der Anpassung aufgrund von Eingaben und Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange unter Bezugnahme von aktuellen Baugenehmigungen und pragmatischen Überlegungen in einigen Bereichen der Realität angepasst und somit geändert. Die Änderung liegt im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen der Ortslage Laurensberg, der Berensberger Straße, der Straße Zum Blauen Stein, dem Buschweg, dem Sonnenweg, dem Soerser Weg, der Bebauung Purweide und Talbothof, dem Lousberg und dem alten Bahndamm
Größe: Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 366 ha.
Neue Festsetzungen
Aufgrund der spezifischen Situation in der Soers sollen die geltenden Regelungstatbestände in den Landschaftsschutzgebieten der Stadt Aachen durch darüber hinausgehende Festsetzungen für den Bereich der Soers erweitert werden; gleiches gilt für die Befreiungen. Des Weiteren sieht die Änderung die Festsetzung von zusätzlichen Geschützten Landschaftsbestandteilen (Obstwiesen, Quelleinzugsgebiete, Ginster und Feldgehölze, Fließgewässer), die Anlage und Ergänzung von Obstwiesen, die Herstellung von naturnahen Gewässern und die Einrichtung von 2 Überschwemmungsbereichen vor. Darüber hinaus sollen nicht mehr vorhandene Naturdenkmale aus der Liste und nicht mehr benötigte Planungen von Wanderwegen gestrichen werden.
Aus Artenschutzgründen soll eine Weiterentwicklung der vorhandenen und neuen Obstwiesen als zusätzliche Steinkauzbiotope erfolgen, um so den Fortbestand dieses Kulturfolgers zu sichern.
Verfahrensstand
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2009 die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG erfolgte in der Zeit vom 15.06.2009 bis einschließlich 26.06.2009. Der Rat der Stadt hat am 02.03.2011 beschlossen, die Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Kulturlandschaft Soers- gemäß § 27 c LG öffentlich auszulegen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 02.02.2011 und der Planungsausschuss am 17.02.2011 haben diesen Beschluss empfohlen.
Der Entwurf der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen lag vom 30.05.2011 bis 01.07.2011 öffentlich aus.
Erläuterungen
Zur Sicherung und Fortentwicklung einer hochwertigen Kulturlandschaft und zum Schutz der ökologisch wertvollen Bestandteile der Soers sollen weitergehende spezifische Festsetzungen zum Landschaftsschutzgebiet “L1" mit Geboten und Verboten, die Anlage und Ergänzung von Obstwiesen zur Stärkung der Steinkauzreviere, die Herstellung von naturnahen Gewässern und die Entwicklung von Überschwemmungsbereichen des Wildbaches festgesetzt werden.
Es sollen Naturdenkmale im Landschaftsplan aus der Liste gestrichen werden, die entweder nicht mehr vorhanden sind oder aus Gründen der Gefahrenabwehr mit Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde bereits entfernt wurden und aufgegebene Planungen von Wanderwegen gestrichen werden.
Darüber hinaus sollen die Befreiungen dahingehend angepasst werden, dass sie der Besonderheit des Landschaftsschutzgebietes “L1" würdigen. Es soll mit diesem Ziel erreicht werden, nur Maßnahmen aufgrund einer landwirtschaftlichen Privilegierung gemäß § 35 BauGB einer generellen Befreiung zuzuführen.
Im Änderungsverfahren Nr. 20 zum Landschaftsplan sollen entsprechend der geplanten Maßnahmen die Festsetzungskarte und die textlichen Darstellungen und textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht erweitert bzw. geändert werden, so dass die jetzigen Festsetzungen zu 3.2.2 Landschaftsschutzgebiete - L1 - ergänzt, die zu 3.2.3 einzelne Naturdenkmale in ihrer Lage berichtigt sowie aufgehoben, zu 3.5.10 die Anlage einiger Wanderwege aufgehoben, zu 3.2.4 Geschützte Landschaftsbestandteile der LB 105 aufgehoben und statt dessen die Ausweisung neuer geschützter Landschaftsbestandteile (LB), unter 3.5 Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen 3.5.13 Anlage und Ergänzung von Obstwiesen, 3.5.14 Herstellung von naturnahen Gewässern und 3.5.15 Entwicklung von Überschwemmungsbereichen des Wildbaches dargestellt und festgesetzt werden. Die Befreiungen zu 3.6 sollen um den Textteil “(mit Ausnahme des L1)” ergänzt werden.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt.