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Monheimsallee/Heinrichsallee

Anlass und ZielPlanung | Verfahren und Kosten

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Aktuell: Am 11.11.2021 ist der Mobilitätsausschuss dem Vorschlag von Verwaltung und Bezirksvertretung Mitte gefolgt und hat einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für eine baulich geschützte Radverkehrsanlage auf der nördlichen Monheims- und Heinrichsallee im Abschnitt zwischen Maxstraße und Bastei gefasst. Die Ausführungsplanung ist nun abgeschlossen. Die Maßnahme soll Anfang 2023 umgesetzt werden.  

Digitale Bürger*inneninformation

Die hier abrufbare Präsentation stellt Ihnen die Planung vor. Im Zeitraum 30. Mai bis 12. Juni 2022 bestand die Möglichkeit, per E-Mail an monheimsallee@mail.aachen.de oder auf dem Postweg individuell Anregungen einzureichen und Fragen zur vorliegenden Planung zu stellen. Darüber hinaus war der Plan zeitgleich auch im Foyer des Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße 20, als Ausdruck zu den Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes einsehbar.


Anlass und Ziel

Der Rat der Stadt Aachen hat am 06.11.2019 für die Zulässigkeit der Ziele des Radentscheid Aachen gestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Ziele beauftragt. Ziel 3 des Radentscheids lautet „Jährlich werden an Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch von diesen baulich getrennt.“.

Die Verwaltung steht in der Verpflichtung, diese Maßgaben umzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Maßgabe nicht zu erfüllen ist, wenn sie ausschließlich initiiert durch und im Schulterschluss mit straßenbaulichen Maßnahmen der Versorgungsunternehmen erfolgt. Es ist vielmehr erforderlich, das Straßennetz proaktiv im Sinne der Radverkehrsförderung zu gestalten.

Auf dem Abschnitt der nördlichen Heinrichsallee (ab Maxstraße) bis Monheimsallee (Bastei) besteht die Chance, einen vergleichsweise langen Abschnitt des Aachener Straßennetzes im Sinne des Radentscheid umzugestalten und den Radverkehr dort objektiv und subjektiv sicher zu führen. Dies kann hier unter weitestgehender Berücksichtigung der Belange des fließenden und des ruhenden motorisierten Verkehrs erfolgen.


Planung

Dem Anspruch der objektiven UND subjektiven Sicherheit Radfahrender Rechnung tragend sieht die vorliegende Planung auf einer Länge von insgesamt 800 m vor, den Radverkehr in Teilen gemäß o.g. Ziel 3 des Radentscheid baulich getrennt vom Kfz-Verkehr und auf einer Radverkehrsanlage von 1,50 m-2,30 m Breite zu führen. Im Rahmen der Planung wird auch die Situation des Fußverkehrs verbessert, indem ihm durch die Entfernung vorhandener Pfosten zukünftig in Teilen breitere Gehwege zur Verfügung stehen.

Die Überplanung der Haltestelle Eurogress erfolgt in einem separaten Prozess, in dem nach Erstellung der Ausführungsplanung ein Baubeschluss gefasst und der Finanzierungsantrag gestellt wird. Dies erfolgt aufeinander abgestimmt, wird jedoch als jeweils eigenständige Maßnahmen geplant, finanziert und ausgeführt. Der motorisierte Verkehr soll zukünftig auf zwei Fahrstreifen von je 3,25 m Breite geführt werden, wobei die Umwandlung des aktuell überbreiten Fahrstreifens in einen Fahrstreifen von 3,25 m Breite als verkehrsverträglich eingeschätzt wird.

Die bauliche Trennung des motorisierten und des Radverkehrs soll als Pilotprojekt für Aachen mittels flexibler Pfosten erfolgen. Sie tragen - ergänzend zur objektiven Sicherheit - aufgrund ihrer physischen Trennwirkung dem Anspruch des subjektiven Sicherheitsempfindens Radfahrender Rechnung. Die Verwaltung hat sich im Rahmen der Erstellung der vorliegenden Planung hierzu intensiv mit anbietenden Herstellern sowie mit verschiedenen Kommunen ausgetauscht. Die Radverkehrsanlage soll auf ihrer gesamten Länge gemäß dem Ziel 3 des Radentscheid flächig rot eingefärbt werden.


Verfahren und Kosten

Kosten & Förderung
Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 476.000 € (brutto) geschätzt. 

Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die Bürger*inneninformation wurden eingehende Fragen beantwortet. Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme soll Anfang 2023 erfolgen.

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Kurzinfo

+ Vorhaben: Radverkehrsanlage
+ Ziel: Radverkehrs sichern und fördern
+ Zeitplan: Anfang 2023

Dokumente

Weiterführendes

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